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Diebstahlsicherung – vor al­lem Händ­ler müs­sen wei­ter auf­rüsten

Durch­dachte Dieb­stahl­si­che­rung wirkt, das zei­gen sin­ken­de De­likt­zahl­en. Pro­fes­sio­nel­le Die­bes­ban­den be­sche­ren Händ­lern trotz­dem ho­he Ver­luste. Da­her soll­ten sie mit An­walt und Steu­er­be­ra­ter Ge­gen­maß­nah­men be­spre­chen – und was im Scha­dens­fall zu tun ist.

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Diebstähle sind ein großes Problem für Unternehmen. Nicht nur, aber insbesondere für Handelsbetriebe. Zwar sank in den vergangenen Jahren die Zahl der bei der Polizei angezeigten Diebstähle. Ganz schutzlos sind potenzielle Opfer nämlich nicht – die Daten zeigen, dass verschiedenste Methoden der Diebstahlsicherung offensichtlich funktionieren. Hinter diesem vordergründig beruhigenden Abwärtstrend steckt allerdings noch eine andere, durchaus Besorgnis erregende Entwicklung: Zwar ging gerade im Handel die reine Zahl der Delikte zurück. Dafür steigt aber kontinuierlich der finanzielle Schaden durch professionell operierende Diebesbanden. Händler müssen bei der Sicherheit also nachlegen, um sich in der Abwehr ebenso professionell aufzustellen wie die Täter im Angriff. Gerade den Inhabern kleinerer Unternehmen bereitet dies jedoch häufig Probleme. Sie tun sich schwerer mit Maßnahmen zur Diebstahlsicherung als etwa Einzelhandelsketten. Außerdem haben sie Schwierigkeiten, ausreichende Versicherungen für den Fall von Diebstählen abzuschließen. Ihnen fehlen schlicht die passenden Angebote, um sich mit entsprechenden Policen gegen diebstahlbedingte Einnahmeausfälle abzusichern.

Diebstahl­siche­rung lässt die Zahl der De­lik­te sinken

Das Thema Diebstahlsicherung betrifft nicht nur Einzelhändler. Auch in anderen Branchen sind Diebstähle ein Problem. Fast alles in Unternehmen kann Diebe anziehen: Die Kupferrohre beim Sanitärfachhändler im Wert von 125.000 Euro ebenso wie die Computeranlage der Fahrschule im Wert von 6.000 Euro. Auch Bagger sowie Material oder Fahrzeuge auf Baustellen sind ein beliebtes Objekt für Diebe – und manchmal sogar nur der Treibstoff. Selbst in Kindertagesstätten dringen Diebe auf der Suche nach Wertgegenständen oder Bargeld ein. Dagegen schützt man sich insbesondere durch etwas, das Polizei und Verbände seit Jahren zur Diebstahlsicherung raten: Firmenchefs oder Behördenleiter sollten ihre Mitarbeiter sensibilisieren. Dazu gehört vor allem, die Abläufe in der Organisation sowie das potenzielle Diebesgut besser zu kontrollieren. Bargeld beispielsweise dürfte nachts in kaum noch einem Betrieb herumliegen. Und selbst Mittelständler sichern Lager beziehungsweise Geschäftsräume inzwischen durch elektronische Zugangskontrollen ab. Nicht zuletzt darum sinkt die Zahl der angezeigten Diebstähle in Unternehmen seit Jahren durchweg.

Banden­dieb­stäh­le er­for­dern bes­sere Dieb­stahl­sicherung

Auch im Handel geht die reine Zahl der Diebstahlsdelikte kontinuierlich zurück. Zugleich sorgen jedoch Diebstähle gewerbsmäßiger Diebesbanden für insgesamt steigende finanzielle Schäden. Die Belastung der Unternehmer hat sich in den vergangenen zwölf Jahren mehr als verdoppelt. Fast ein Prozent ihres geplanten Umsatzes büßen Einzelhandelsbetriebe im Schnitt jährlich durch Diebstähle ein – sie können teuer eingekaufte Ware logischerweise nicht mehr verkaufen, nachdem sie gestohlen wurde. Diese Einnahmeausfälle summierten sich 2019 auf 3,75 Milliarden Euro. Das ergab eine Untersuchung des Handelsforschungsinstituts EHI bei 95 Unternehmen mit über 22.500 Verkaufsstellen. Diebesbanden sind wegen ihrer professionellen Aufgabenteilung eine besondere Herausforderung für die Diebstahlsicherung – besonders im Gedrängel des anstehenden Weihnachtsgeschäfts. Während ein Dieb das Verkaufspersonal beobachtet und ablenkt, stellt ein anderes Bandenmitglied regelrechte Depots von Diebesgut zusammen und trägt die Ware aus dem Geschäft. Händlern verlieren im Schnitt bei einem einzigen Raubzug einer Diebesbande so Waren im Wert von 1.000 bis 2.000 Euro.

Be­son­ders wert­vol­le Wa­re lie­ber hin­ter Glas aus­stel­len

Die Diebstahlsicherung muss also ebenso professionell sein wie die Vorgehensweise der Täter. Was Handelsverbände den Händlern raten, ist längst vielerorts Standard: Gerade in städtischen Einkaufsfilialen stehen zunehmend Mitarbeiter von Security-Dienstleistern in Uniform neben den Kassen. Kameras und Sicherungsstreifen an der Ware sind im Filialhandel ebenfalls mehr oder weniger allgegenwärtig. Auch wichtig und – zumindest in größeren Geschäften – in der Regel umgesetzt: Licht in allen Ecken des Ladenlokals sowie Spiegel über den Kassen. Ebenfalls Standard sind zumindest in den Filialen von Handelsketten elektronische Sicherungsvorrichtungen an den Artikeln. Gerade die bei Dieben beliebte Ware liegt selbst in kleineren Geschäften zudem meist in Sichtweite von Mitarbeitern, häufig weggeschlossen hinter Glas. Klein, teuer und beliebt – das ist die Faustregel für potenzielles Diebesgut. Neben Brillen, Parfüm, Spirituosen oder etwa Kaffee werden beispielsweise auch Spiele für Konsolen gerne mitgenommen, ohne zu zahlen. Solche Artikel gilt es durchdacht zu schützen beziehungsweise zu platzieren.

Klei­ne Händ­ler sind bei Dieb­stahl­si­che­rung rasch über­fordert

Besonders erfolgversprechende Methoden zur Diebstahlsicherung wie Security-Unternehmen oder Kameras sind für kleine Betriebe allerdings häufig zu teuer. Oder wirken mit Blick auf ein bewusst einladendes Ambiente überdimensioniert. Außerdem müssen Firmenchefs bei diesen Methoden nicht nur die Kosten bedenken, sondern auch rechtliche Fragen: So geraten etwa bei der technischen Überwachung von Räumen oder Gebäuden leicht Mitarbeiter oder Unbeteiligte ins Visier. Der Einsatz von Überwachungstechnik erfordert daher stets Rücksprache mit dem Anwalt. Das gilt auch beim Schutz durch Versicherungen. Die Geschäftsinhaltsversicherung etwa sichert zwar grundsätzlich Ware und Einrichtung vor Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie auch Einbruchdiebstahl. Unternehmer müssen allerdings strenge Vorgaben für die Diebstahlsicherung erfüllen. Vielerorts ist das kaum machbar, beispielsweise in Hotels und Gastronomie für Inventar wie etwa Möbel, Kunstwerke, Geschirr oder Besteck. Zudem deckt die Versicherung nur Einbruchschäden ab. Wenn Kunden, Mitarbeiter oder Gäste sich legal in Räumen aufhalten und dann etwas stehlen, zahlt die Versicherung nicht.

Ohne An­zei­ge sind auf den Ver­lust noch Steu­ern fällig

Einen Teil des Risikos können Unternehmer durch Diebstahlsicherung also kaum beherrschen. Aber dann sollten sie Schäden wenigstens anzeigen – was viele unterlassen: Die geschätzte Dunkelziffer für Diebstähle in Betrieben liegt seit Jahren bei 98 Prozent. Mit dieser Unterlassung handeln sich Firmenchefs zudem ein Folgeproblem ein, wie die Mitinhaberin einer Arztpraxis in Süddeutschland berichtet. Die Mediziner hatten Diebstähle durch eine Angestellte nicht angezeigt. So ließ sich der Schaden später nicht steuerlich gewinnmindernd ansetzen. Dem Finanzamt reichte die schriftliche Dokumentation der Gespräche über den Diebstahl im internen Qualitätsmanagement nicht als Beleg für den Verlust. Es wollte die – unterlassene – Anzeige bei der Polizei sehen und erhob dann Steuern auch auf die immerhin fast fünfstellige Diebstahlsumme. Unternehmer sollten mit ihrem Steuerberater deshalb regelmäßig das Thema Diebstahl mit alle seinen steuerrelevanten Facetten besprechen. Und mit dem Anwalt die rechtlichen Aspekte. Das reicht von den Kosten der Diebstahlsicherung über sinnvolle Policen bis zum richtigen Verhalten im Schadensfall.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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