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Pflichtangaben

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Pflichtangaben auf der Rechnung nicht vergessen

Fehlen Pflicht­an­ga­ben auf ei­ner Rech­nung, droht Är­ger mit dem Fis­kus. Er kann den Vor­steuer­ab­zug ver­weh­ren oder Um­sät­ze hin­zu­schät­zen. Auf Ein­gangs­rech­nun­gen ge­hört et­wa ein ge­nau­er Aus­weis der Um­satz­steuer, auf Aus­gangs­rech­nungen ei­ne lau­fen­de Rech­nungs­nummer.