Die Außenprüfer der Finanzverwaltung werten die Steuerdaten mit einer Prüfsoftware aus. Im Fokus steht jedoch nicht mehr die Analyse einzelner Daten, sondern der gesamte Buchführungsprozess inklusive der daran beteiligten Vorsysteme und Schnittstellen (z. B. Fakturaprogramme, Warenwirtschaft, Zeiterfassung).
Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass die Prüfer des Finanzamtes durch das elektronische Verfahren sehr viel schneller, detaillierter und tiefer Einblick in die Buchführung sowie die getätigten Abrechnungen des Betriebes nehmen können. Dabei ist nicht nur die Buchführung betroffen. Auch steuerrechtlich relevante Daten z. B. aus Kassensystemen oder der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Auftrags- und Bestellwesens werden als elektronische Daten angefordert, geprüft und analysiert.
Referent: Stefan Weimann,DATEV eG und Steuerberater Ralf Miereck