Neue Anforderungen an Kassensysteme ab 2020

Unangekündigte Kassennachschau

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Ob Friseur, Bäcker, Fleischer, Juwelier, Augenoptiker oder Schuhmacher – ab dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern. Die Kassennachschau ab 2018 ist unangekündigt – Grund genug, sich und seine Mitarbeiter auf diesen Moment vorzubereiten.

Seit dem 01.01.2018 kann der Betriebsprüfer unangekündigt im Laden stehen und Zugriff auf das Kassensystem fordern.
Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt der Finanzverwaltung intensive Kontrollmöglichkeiten bei Bargeschäften und Zugriff auf die Kassenunterlagen. Die Finanzverwaltung richtet dabei ihren Fokus auf elektronische Kassensysteme sowie die strikte Einhaltung der Vorgaben bei der Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Hinzuschätzungen) haben.

Der Vortrag soll Unternehmer und Mitarbeiter auf den Moment einer unangekündigten Kassennachschau vorbereiten.
Außerdem gibt er Einblicke in die neuen gesetzlichen Auflagen an Kassensysteme. Laut Gesetz zum Schutz von Manipulationen müssen alle elektronischen Kassen ab 01.01.2020 mit einem technischen Sicherheitsmodul aufgerüstet werden.

Referent: Stefan Weimann, Datev eG und Steuerberaterin Steffi Lorenz