Kassensysteme, die weder Einzeldaten noch Journale digital speichern können oder keine Exportmöglichkeiten bieten, sind nicht mehr zulässig. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen (Stichwort: Hinzuschätzungen) haben.
- Was bedeutet das für die Betriebe und welche Änderungen kommen auf diese zu?
- Welche Besonderheiten gibt es bei den unterschiedlichen Kassensystemen?
- Wie geht der Prüfer vor?
- Welche Aufbewahrungsvorschriften bestehen und wie können Kassendaten archiviert werden?
Diese Fragen werden im Vortrag beantwortet. Im Anschluss haben Sie die Möglichkeit, weitere Aspekte mit dem Referenten zu diskutieren. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Referent: Guido Badjura (DATEV eG)
Veranstalter: Handwerkskammer Düsseldorf