Unternehmen & Wettbewerb

Genossenschaft gründen: Emp­feh­lenswert für viele Zwecke

Durch das Grün­den ei­ner Ge­nos­sen­schaft für ge­mein­sa­mes Han­deln lässt sich in Deutsch­land viel be­we­gen, wenn die Voraus­set­zung­en da­für stim­men. Un­ter­neh­me­ri­nnen und Un­ter­neh­mer ent­deck­en die­se Rechts­form in­zwi­schen so­gar als Lö­sung für Pro­ble­me bei der Nach­fol­ge­re­gelung.

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Vielen gilt die Genossenschaft als Hidden Champion unter den Rechtsformen. Doch wirklich hidden, also Verborgen ist heute weder die Genossenschaftsidee selbst, noch die Genossenschaft als Rechtsform. Spätestens seitdem die Unesco, die Kulturorganisation der Vereinten Nationen, das Konzept der Genossenschaft zum immateriellen Weltkulturerbe erklärt hat, dürfte eine breite Öffentlichkeit wissen, dass sich die Gründung einer Genossenschaft für vielfältige Zwecke anbietet. Und dass hierzulande neben den Wohnungsbaugenossenschaften, Volks- und Raiffeisenbanken oder Einkaufsgenossenschaften wie beispielsweise Edeka eine vielfältige Genossenschaftslandschaft blüht, zu der etwa auch DATEV zählt. Regelmäßig inspiriert der Internationale Genossenschaftstag im Juli erneut zur Frage: Wie gründe ich eine Genossenschaft in Deutschland? Das erfordert mehr als Informationen über die generellen Voraussetzungen zum Gründen einer Genossenschaft. Mit Unterstützung einer Rechtsanwalts- sowie einer Steuerberatungskanzlei lässt sich detailliert klären, wer eine Genossenschaft gründen kann und wie man sie dann genau gründet. Die Fachleute wissen auch, welche Besonderheiten im individuellen Fall zu beachten sind.

Gründung einer Genossenschaft erfolgte früher aus reiner Not

Die Voraussetzungen zum Gründen einer Genossenschaft

Gründung einer Genossenschaft wird im Register vermerkt

Das Gründen einer Genossenschaft lässt eine KG entstehen

Genossenschaft: Kein Mindestkapital, aber Gebühren fallen an

Die Gründung einer Genossenschaft hat Vor- und Nachteile

Gründen einer Genossenschaft nur mit Hilfe von Fachleuten

Grafik zeigt zum Thema Genossenschaft eine Übersicht der Wirtschaftsbereiche und ihrem Genossenschaftsumsatz

Gründung einer Genossenschaft erfolgte früher aus reiner Not

Der Gedanke, eine Genossenschaft zu gründen, hat viel mit sozialem und wirtschaftlichem Miteinander zu tun – und entsteht oft aus der Not heraus. Als Erfinder der Idee gilt Friedrich-Wilhelm Raiffeisen. Der Kommunalbeamte gründete Mitte des 19. Jahrhunderts erste Vereine, deren Mitglieder einerseits Geld zum Ankauf von Vieh und Gerät ansparen und es andererseits günstig leihen konnten. Das war Selbsthilfe gegen Kreditwucherer, die die Not der Landwirtsfamilien ausnutzten, indem sie deren Vieh zu hohen Zinsen und kurzen Laufzeiten beliehen. Gemeinschaftliche Hilfe zur Selbsthilfe ist seither der Gedanke, der hinter der Gründung einer Genossenschaft steht. Gegen die Wohnungsnot etwa sind Wohnungsbaugenossenschaften ein probates Mittel, sie entschärfen längst nicht mehr nur in Ballungsräumen teilweise die Krise. In ländlichen Gegenden entstehen zunehmend genossenschaftlich organisierte Dorfläden, damit kurze Wege dort die Versorgung mit Lebensmitteln sichern.

Kleinen und mittelgroßen Unternehmen geht es beim Eintritt in eine Genossenschaft oder auch deren Gründung oft darum, dass der gemeinschaftliche Einkauf bessere Konditionen und Vorteile bei der Abwicklung bringt. Zunehmend lautet eine Antwort auf die Frage „Wer kann eine Genossenschaft gründen?“ mittlerweile auch: Unternehmerinnen oder Unternehmer, die für ihr Familienunternehmen keine andere Nachfolgeregelung sehen. So können zum Beispiel bei einem ehemaligen IT-Familienunternehmen nun alle Beschäftigten – bis hin zu den Werksstudentinnen und Werksstudenten – Anteile an der neu gegründeten Genossenschaft erwerben. Allerdings gilt beim Gründen einer Genossenschaft natürlich stets, dass die Voraussetzungen einzuhalten sind.

Grafik zeigt zum Thema Genossenschaft, wieviele Deutsche Genossenschaftsanteile von Volks- und Raiffeisenbanken besitzen

Die Voraussetzungen zum Gründen einer Genossenschaft

Wie gründe ich in Deutschland eine Genossenschaft? Die erste Antwort darauf lautet: Zu den Voraussetzungen zum Gründen einer Genossenschaft gehört zunächst die richtige Zahl an Gründungsmitgliedern. Das sind mindestens drei Personen. Und wie gründet man eine Genossenschaft gleich mit Vorstand und Aufsichtsrat? Indem man mit mindestens fünf Gründungsmitgliedern startet. Notwendig ist das aber erst ab 20 Genossenschaftsmitgliedern. Prinzipiell steht die Gründung einer Genossenschaft jeder Bürgerin und jedem Bürger offen, aber auch juristischen Personen.

Wer kann in Deutschland eine Genossenschaft gründen

Geregelt ist die Gründung einer Genossenschaft im Genossenschaftsgesetz (GenG). Es legt für die eingetragene Genossenschaft (eG) fest, dass diese ein Zusammenschluss oder Verband von Personen ist, der seine Mitglieder wirtschaftlich, sozial oder kulturell fördern will. Dieses Ziel überprüft der genossenschaftliche Prüfungsverband, dem sich die Genossenschaft anschließen muss. Vor dem Eintrag ins Genossenschaftsregister stellt der Prüfungsverband außerdem fest, ob nach den persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen – insbesondere der Vermögenslage der Genossenschaft – die Belange der Mitglieder oder Gläubiger der Genossenschaft gefährdet sind. Wer eine Genossenschaft gründen will, muss darlegen, wie die Genossenschaft wirtschaften soll: was sie einnehmen und ausgeben will, welche Investitionen sie beabsichtigt, wie sie dies zu finanzieren plant. Um eine Genossenschaft gründen zu können, müssen also mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

Die Antwort auf die Frage „Wie gründe ich eine Genossenschaft in Deutschland?“ lautet aber nicht nur: mit einem guten Plan. Ebenso wichtig ist darüber hinaus die konkrete Zuweisung von Aufgaben und Kompetenzen. Neben der Gründungssatzung muss deshalb auch eine Liste der „zustimmungspflichtigen“ Geschäfte erarbeitet werden. Außerdem sind die Personen zu bestimmen, die in der zukünftigen Genossenschaft die Ämter übernehmen, die es zu besetzen gilt.

Familiengenossenschaften unterliegen hohen Anforderungen

Die möglichen inhaltlichen Zwecke, für die Unternehmerinnen und Unternehmer eine eingetragene Genossenschaft gründen können, sind sehr unterschiedlich. Die Gründung einer Genossenschaft ist in der Regel monothematisch. Am gebräuchlichsten sind bei der eG diese Arten:

  • Absatzgenossenschaft
  • Baugenossenschaft
  • Betriebsgenossenschaft
  • Einkaufsgenossenschaft
  • Kreditgenossenschaft
  • Konsumgenossenschaft
  • Produktionsgenossenschaft

Der zuständige genossenschaftliche Prüfungsverband kontrolliert aufgrund der Satzung und des Businessplans streng, welche Unternehmen sich als eingetragene Genossenschaft organisieren dürfen. Dabei gehört zu den Voraussetzungen nicht nur der passende Zweck, um eine Genossenschaft gründen zu können. Wichtig sind auch einige wirtschaftliche Anforderungen. So darf die Genossenschaft, damit die Gründung in Ordnung geht, nicht nach dem maximalen Gewinn streben, sondern nach dem maximalen Nutzen für ihre Mitglieder.

Gründung einer Genossenschaft wird im Register vermerkt

Mit einem positiven Gutachten des genossenschaftlichen Prüfungsverbands zur geplanten Gründung einer Genossenschaft kann sie beim Genossenschaftsregister eingetragen werden. Den Registereintrag beantragt zwar eine Notarin oder ein Notar elektronisch per Knopfdruck – das ist Pflicht. Wer in Deutschland eine Genossenschaft gründen will, sollte aber trotzdem wissen, welche Angaben ans Genossenschaftsregister gehen. Das sind unter anderem

  • der Name der Genossenschaft,
  • der Sitz und Gegenstand der Genossenschaft,
  • die Bestimmungen über eine Nachschusspflicht und über die Generalversammlung der Genossenschaft,
  • die Bestimmungen über die Vertretungsregelung der Genossenschaft,
  • weitere Bestimmungen über die Eröffnung, Aufhebung oder Einstellung eines Insolvenzverfahrens der Genossenschaft sowie
  • die Bestimmungen über die Auflösung der Genossenschaft.

Wichtig: Nach der Anmeldung muss sich eine Genossenschaft auch im Transparenzregister eintragen. Daran sollten Unternehmerinnen und Unternehmer denken, die sich mit der Frage beschäftigen, wie man eine Genossenschaft in Deutschland gründet.

Das Gründen einer Genossenschaft lässt eine KG entstehen

Auf die Frage „Wie gründe ich eine Genossenschaft in Deutschland?“ gibt es prinzipiell immer die gleiche Antwort, denn jede Gründung läuft zumindest im Wesentlichen nach demselben Schema. Die Genossenschaft muss in das Genossenschaftsregister eingetragen werden. Das kann formlos elektronisch geschehen. Die Unterlagen müssen notariell beglaubigt sein und mit dem Registrierungsantrag vom Notariat elektronisch ans Genossenschaftsregister beim zuständigen Registergericht übermittelt werden. Im genossenschaftlichen Prüfverein, der zuvor die Voraussetzungen zur Gründung einer Genossenschaft prüft, besteht grundsätzlich eine Pflichtmitgliedschaft. Wer eine Genossenschaft gründen will, sollte außerdem alle ihre gesetzlich festgelegten Merkmale kennen. Dazu gehören laut GenG auch:

  • Die eG ist eine Kapitalgesellschaft und fungiert als juristische Person.
  • Für die Gründung einer Kapitalgesellschaft muss Kapital eingebracht werden, auch bei einer Genossenschaft. Es existiert kein gesetzlich vorgeschriebenes Mindestkapital. Die Höhe des eingebrachten Kapitals lässt sich per Satzung bestimmen.
  • Die Haftung der eG ist auf das Vermögen der Genossenschaft begrenzt, welches aus den Einlagen der Mitglieder besteht.
  • Der Firmennamen der eingetragenen Genossenschaft muss mit dem Zusatz eG gekennzeichnet werden.

Gerade zum Thema Haftung sollten Unternehmerinnen und Unternehmen ausführlich Rücksprache mit der Rechtsanwalts- und Steuerberatungskanzlei halten. Es könnten etwa zusätzliche Regelungen in der Satzung sinnvoll sein, die beispielsweise die Nachschusspflicht ausschließen, die Mitglieder sonst zu einer Erhöhung ihres Kapitalanteils oder zur erweiterten Haftung bei Insolvenz zwingt. Bestimmungen zur Haftung oder auch der Höhe der Einlagen gehören bei der Gründung einer Genossenschaft ebenfalls in die Satzung.

Genossenschaft: Kein Mindestkapital, aber Gebühren fallen an

Zwar gibt es kein vorgeschriebenes Mindestkapital, um eine Genossenschaft gründen zu können. Geld kostet die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) aber natürlich trotzdem. Der Vergleich in Frage kommender genossenschaftlicher Prüfungsverbände lohnt, da deren Kosten und auch Leistungen variieren. Nach Schätzungen von Fachleuten liegen die Kosten für die Gründung je nach Größe der Genossenschaft und Vorarbeit bei den Unterlagen zwischen 1.000 und 4.500 Euro. Laut Beitragsordnung muss jede Genossenschaft pro Jahr außerdem Mitgliedsbeiträge entrichten, die sich zwischen 200 und 1.800 Euro bewegen. Hinzu kommen je nach Unternehmensgröße noch Prüfgebühren für die Bilanz samt Anhang, die Verantwortliche einer Genossenschaft gemäß §336 Handelsgesetzbuch (HGB) erstellen müssen. Hier ist mit jährlich zusätzlichen mindestens rund 800 Euro zu rechnen.

Voraussetzungen beim Gründen einer Genossenschaft beachten

Ziele oder Zwecke, die Gemeinwohl und Gemeinwesen betreffen, gehören zu den Voraussetzungen, um eine Genossenschaft zu gründen. In dem Punkt bestehen oberflächlich betrachtet Ähnlichkeiten zur Stiftung. Während eine Stiftung jedoch buchstäblich „auf ewig“ angelegt ist, muss das Wirtschaftskonzept für eine Genossenschaft nur über einen Mindestzeitraum von drei Jahren hinweg reichen. Eine weitere Gemeinsamkeit mit der Stiftung: Der genossenschaftliche Prüfverein prüft Familiengenossenschaften besonders genau. Wollen diese den eigentlichen Zweck der eG – die Mitgliederförderung – umgehen und nur steuerliche Vorteile nutzen, also die Genossenschaft lediglich zur Vermögenssicherung gründen, dürfte der Prüfungsverband keinen zulässigen Förderzweck erkennen. Bei der Gründung einer Genossenschaft wäre eine solche Eigennützigkeit gemäß Genossenschaftsgesetz also unzulässig. Gesellschafterinnen und Gesellschafter von Familienunternehmen, die sich auch mit Blick auf die bestehenden Vorteile fragen „Wie gründet man eine Genossenschaft?“, sollten schon sehr früh in ihren Überlegungen zu einem möglichen Rechtsformwechsel grundlegende Gespräche mit ihrem Anwalt oder ihrer Anwältin sowie den Steuerfachleuten führen.

Die Gründung einer Genossenschaft hat Vor- und Nachteile

Wer kann eine Genossenschaft gründen? Prinzipiell alle, also auch Bürgerinnen und Bürger. In Deutschland tun sich in der Regel aber Unternehmerinnen und Unternehmer zusammen, um eine Genossenschaft zu gründen. Diese Vorteile bringt die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft (eG) mit sich:

  • Bei der Gründung ist kein Mindestkapital notwendig.
  • Teile des privaten Konsums sind für ordentliche Mitglieder steuerfrei.
  • Demokratische Strukturen geben jedem Mitglied unabhängig von der Höhe der Einlage das gleiche Stimmrecht.
  • Die aktive Kontrolle durch den Prüfungsverband reduziert das Risiko einer Insolvenz.
  • Mieterträge bei Wohnungsgenossenschaften sind steuerfrei.
  • Der Vorstand kann ehrenamtlich, auf Minijob-Basis oder sozialversicherungspflichtig arbeiten.
  • Bei investierenden Mitgliedern ist der Ausschluss des Stimmrechtes möglich.
  • Der Ausschluss von Mitgliedern durch andere Mitglieder ist schwer möglich.
  • Austretende Mitglieder erhalten nur den Nennwert ihrer Anteile zurück, nicht den „gemeinen“ (also tatsächlichen) Wert.
  • Im Todesfall eines Mitglieds müssen die Erben nur Erbschaftsteuer auf den Nennwert der Anteile zahlen.

Neben manchen Vorteilen fallen auch mögliche Nachteile ins Gewicht. Unternehmerinnen und Unternehmer sollten sie im Gespräch mit ihrer Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei abwägen. Diese Nachteile sind bei der Gründung einer Genossenschaft zu bedenken:

  • Das gleiche Stimmrecht aller Mitglieder gibt Einzelnen weniger Entscheidungsfreiheit.
  • Die Kosten durch die Mitgliedschaftspflicht im genossenschaftlichem Prüfungsverband.
  • Es sind keine hohen Gewinne für Einzelne möglich.
  • Es ist auch keine individuelle Förderung der Mitglieder möglich.
  • Von unliebsam gewordenen Mitgliedern kann sich eine Genossenschaft nur sehr schwer trennen.
  • Bei Austritt erhält man nur den Nennwert der Anteile zurück, nicht den „gemeinen“ (also tatsächlichen) Wert.

Gründen einer Genossenschaft nur mit Hilfe von Fachleuten

Mit Blick auf die vielfältigen Voraussetzungen, die beim Gründen einer Genossenschaft zu bedenken sein könnten, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer die Rechtsanwalts- sowie die Steuerberatungskanzlei am besten bereits ins Boot holen, sobald die erste Idee konkreter wird. Das Genossenschaftsgesetz kennt eine Reihe von Regelungen, die bei der Gründung einer Genossenschaft zwingend in der Satzung aufzunehmen sind. Darüber hinaus ist nicht jede gesetzliche Vorgabe per Satzungsregelung veränderbar. Was das für ihren Plan von einer Genossenschaft bedeuten könnte, sollten Unternehmerinnen und Unternehmer sich von Fachleuten erklären lassen. Auch den Businessplan sowie die Satzung sollten sie durchsehen lassen, bevor der genossenschaftliche Prüfungsverband die Unterlagen bekommt. Der Anwalt oder die Anwältin sowie die Steuerkanzlei sollten deshalb bei solchen Vorhaben stets von Beginn an eng eingebunden sein.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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