Die meisten Pressemitteilungen in meinem E-Mail-Postfach lese ich an und schiebe sie dann in den Papierkorb – alter Wein in neuen Schläuchen. Manchmal jedoch bleibe ich hängen, wegen einer knackigen Formulierung oder einer überraschenden Zahl. Wie vor ein paar Tagen. „Nach zwei Jahren Pause gibt es wieder eine große E-Mail-Studie“, schrieb Torsten Schwarz von Absolit Consulting. „Das Ergebnis ist niederschmetternd: Obwohl E-Mail vor Suchmaschinen und Social Media der Werbekanal mit dem höchsten ROI ist, machen selbst die Profis noch eklatante Fehler in Serie.“ Tatsächlich war die Zusammenfassung erstaunlich: „Auch das beste Unternehmen erfüllte nur 80 Prozent der Anforderungen an professionelles E-Mail-Marketing. Nur sieben Unternehmen erfüllen alle sechs Kriterien der Rechtskonformität. Zehn Prozent versäumen es, den Inhaber einer E-Mail-Adresse zu verifizieren (Double-Opt-in). Nur ein Viertel der Unternehmen hat eine korrekte Anbieterkennzeichnung.“
Kein Double-Opt-in und keine Anbieterkennzeichnung
Wer mehr erfahren will, muss die Studie kaufen. Das habe ich mir gespart. Über den richtigen Einsatz elektronischer Newsletter findet sich viel im Netz, ebenso über die größten Fehler. Außerdem war mir sofort klar, was ich an dieser Stelle mal wieder betonen sollte: Wer E-Mail-Marketing plant, muss sich vor dem Start intensiv über die juristischen Feinheiten informieren, am besten bei einem Rechtsanwalt. Nur mit Kenntnis der geltenden Gesetze sowie aktuellen Urteile lassen sich Klagen oder Strafzahlungen verhindern. Jeder Firmenchef sollte wissen, dass die Arbeit mit elektronischen Newslettern wie ein Marsch durch vermintes Gelände ist. Man muss sich äußerst vorsichtig bewegen, denn jeder Fehltritt kann ein Beben auslösen. Das scheint immer noch kein Allgemeinwissen zu sein – wie sonst könnte jedes zehnte in der Absolut-Studie auftauchende Unternehmen auf das Double-Opt-in verzichten und drei von vier auf eine korrekte Anbieterkennzeichnung?
Der Anwalt sorgt für rechtssicheres E-Mail-Marketing
In diesem Blog ging es bereits wiederholt um die Frage, was beim Versenden von Newslettern zu beachten ist. Ganz wichtig: rechtssicher die Zustimmung des Adressaten einzuholen, dass er die E-Mail tatsächlich erhalten will. Hier führt am Double-Opt-in kein Weg vorbei. Der Schutz der Privatsphäre von Kunden geht so weit, dass manche Richter sogar die Bitte um eine Bewertung von Produkten oder Dienstleistungen schon als unerwünschte Werbung und damit verboten betrachten. Solche Urteile sollten Sie aber nicht vom Marketing via E-Mail oder Newsletter abhalten. Sie müssen nur Punkt für Punkt mit Ihrem Anwalt die Liste der Pflichtangaben in einer Mail und der erforderlichen Schritte für eine gesetzeskonforme Kontaktaufnahme durchgehen und diese Punkte auch wirklich beachten. Das mag erst etwas mehr Arbeit machen, dafür können Sie anschließend guten Gewissens mit Ihren Kunden kommunizieren. Mehr darüber erfahren Sie auch in TRIALOG.tv.
