Arbeitsrecht & Soziales

Corona: Sicherheit am Arbeitsplatz neu denken

Corona ist auch eine Fra­ge der Si­cher­heit am Ar­beits­platz. Wer sei­nen Be­trieb nicht schließt, über­nimmt Ver­ant­wor­tung für die Ge­sund­heit der Mit­ar­bei­ter. Un­ter­neh­mer soll­ten über mo­bi­les Ar­bei­ten nach­denken und Tipps der Be­rufs­ge­nos­sen­schaf­ten zur Si­cher­heit gegen das Coronavirus ernst nehmen.

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Die Corona-Pandemie setzt alle Unternehmen unter Druck. Mit umfassenden Maßnahmen will die Bundesregierung verhindern, dass Betriebe durch massive Umsatzausfälle bei weiterlaufenden Kosten pleitegehen. Möglich sind etwa Steuererleichterungen über zinslose Steuerstundungen oder Herabsetzungen von Vorauszahlungen.  Zur Liquiditätssicherung winken Kredite oder Bürgschaften in unbeschränkter Höhe von der staatlichen KfW-Bankengruppe. Rückwirkend ab 1. März gelten Erleichterungen beim Zugang zu Kurzarbeitergeld. Anspruch besteht bereits, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von über zehn Prozent haben. Sozialversicherungsbeiträge werden für ausgefallene Arbeitsstunden komplett erstattet. Leiharbeiter bekommen Zugang zum Kurzarbeitergeld. Der Aufbau negativer Arbeitszeitkonten – wo grundsätzlich vereinbart – ist nicht erforderlich. Die weiteren Voraussetzungen zur Inanspruchnahme von Kurzarbeitergeld gelten weiter. Aber was ist angesichts Corona mit Sicherheit am Arbeitsplatz?

Wir erleichtern jetzt den Zugang zu Kurzarbeitergeld, wenn Unternehmen unter massiven Lieferengpässen leiden oder behördlich geschlossen werden müssen. Diese Erleichterungen werden rückwirkend zum 01. März 2020 in Kraft treten und rückwirkend ausgezahlt. Das bedeutet, dass Unternehmen jetzt schon die verbesserte Kurzarbeit beantragen können.

Bundesminister Hubertus Heil

Über den optimalen Einsatz dieser Erleichterungen sollten Unternehmer mit Steuerberater und Anwalt reden. Die teils dramatischen finanziellen Konsequenzen der aktuellen Pandemie dürfen aber nicht den Blick auf weitere wichtige Corona-Themen verstellen. Zwar haben viele Firmenchefs ihren Betrieb – oft auf behördliche Anordnung – vorübergehend dichtgemacht: Etwa Inhaber von Fitness-Studios, Clubs oder bestimmten Geschäften und Gastronomiebetrieben. Völlig zum Erliegen kommt das Wirtschaftsleben aber keineswegs. Geöffnet bleiben nicht nur zahlreiche Läden, wo die Bürger sich Lebensmitteln, Medizin oder Dinge des täglichen Bedarfs besorgen können. Auch viele Dienstleister, Handwerker und Industriebetriebe ohne großen Publikumsverkehr arbeiten eingeschränkt weiter. Bleibt sein Unternehmen aber geöffnet, hat der Firmenchef eine Fürsorgepflicht für die Mitarbeiter. Er muss die mit der Arbeit verbundene Gefährdung seiner Beschäftigten ermitteln und prüfen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Diese Gefährdungsbeurteilung gilt auch für Corona, also sollte derzeit die Sicherheit am Arbeitsplatz auf Corona ausgerichtet sein.

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Corona ist auch eine Frage der Sicherheit am Arbeitsplatz

Können die Beschäftigten von zuhause arbeiten, ist mobiles Arbeiten natürlich erste Wahl. Müssen die Mitarbeiter jedoch im Betrieb anwesend sein, sollte der Firmenchef genau prüfen, wie er die Sicherheit am Arbeitsplatz mit Blick auf Corona erhöhen kann. Zu dieser Fürsorgepflicht gibt die IHK München und Oberbayern gute Tipps sowie Verhaltenshinweise. Danach sollte der Unternehmer

  • grundsätzlich über Risiken und Möglichkeiten aufklären: Beispielsweise Informationen bereitstellen, Regeln festlegen sowie auf Schutzmöglichkeiten hinweisen;
  • die Möglichkeit zu guter Handhygiene schaffen, indem etwa an diversen Stellen Desinfektionsmittel bereitsteht;
  • für ausreichend Abstand von 1,5 bis zwei Meter zwischen den Mitarbeitern beziehungsweise Arbeitsplätzen sorgen, um das Ansteckungsrisiko zu vermindern;
  • Arbeitnehmer mit entsprechenden Symptomen unverzüglich zum Arzt schicken, um eine Infektion abzuklären.

Der Einzelhandel ist Vorreiter bei der Corona-Sicherheit

Optisch irritierend, im Sinne der Sicherheit am Arbeitsplatz angesichts Corona aber sinnvoll ist beispielsweise die Abschirmung der Kassenkräfte im Handel: Sie sitzen jetzt in vielen Geschäften hinter Plastikplanen, um ihren Kopfbereich vor Viren von bereits unwissentlich infizierten Kunden zu schützen. Zudem könnten Käufer durch Sicherheitsmarkierungen am Boden darauf hingewiesen werden, den Sicherheitsabstand einzuhalten. Als Zahlungsmittel der Wahl gilt die kontaktlose Geldkarte, Bargeld wird ohne Handkontakt beispielsweise per Plastikschälchen ausgetauscht. Weil Mitarbeiter im Einzelhandel besonders gefährdet sind, gibt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik wichtige Anregungen zur Sicherheit am Arbeitsplatz angesichts Corona.  An diesen Tipps zu Aufklärung und Prävention sowie Hinweisen zum Verhalten im Ernstfall sollten sich auch Firmenchefs anderer Branchen orientieren. Denn wer seinen Geschäftsbetrieb aufrechterhält, übernimmt auch eine erhöhte Verantwortung für Mitarbeiter sowie Kunden.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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