Für die betriebliche Weihnachtsfeier gilt ein breiter Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung – wenn die Veranstaltung bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Ist allerdings zu viel Alkohol im Spiel, wird kein Unfall abgedeckt.
Richtig schön feiern lässt sich auch auf den letzten Drücker. Aber wer eine Weihnachtsfeier veranstaltet, muss für ausreichenden Versicherungsschutz sorgen und steuerliche Details bedenken.