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Arbeitgeber sollten Minijob durch Arbeitsvertrag absichern

Arbeitgeber und Be­schäf­tig­te ha­ben durch ei­nen Mi­ni­job mehr Fle­xi­bi­li­tät, so­lan­ge ein gut for­mu­lier­ter Ar­beits­ver­trag Nach­tei­le ver­mei­det. Über die De­tails bei 520-Eu­ro-Jobs und kurz­fris­ti­ger Be­schäf­ti­gung in­for­miert die Steuer­be­ra­tungs- und Rechtsanwaltskanzlei.

Minijob auf Abruf birgt Risiken für Unternehmen

Per Mini­job auf Ab­ruf fan­gen vie­le Un­ter­neh­men sai­so­na­le Auf­trags­spit­zen ab. Doch manch­mal droht Är­ger bei Min­dest­lohn oder 520-Eu­ro-Jobs. Mit Un­ter­stüt­zung der An­walts- und Steuer­be­ra­tungs­kanz­lei las­sen sich die Ar­beits­ver­trä­ge rechts­si­cher formulieren.