Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz sind Anträge, weniger Stunden zu arbeiten, wohlwollend zu prüfen – auch in Elternzeit oder Ausbildung. Selbst ohne diese Pflicht lohnt sich Teilzeit für Betriebe oft, wenn die Details mit der Anwalts- und Steuerberatungskanzlei geklärt sind.
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