Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) geht Hinweisen auf Verstöße gegen das Mindestlohngesetz nach. Frühere Mitarbeiter oder auch geschiedene Ehefrauen könnten zu wertvollen Tippgebern werden.
Obwohl der gesetzliche Mindestlohn 2018 bei 8,84 Euro bleibt, müssen viele Branchen zusätzliche Tarifvereinbarungen oder politische Vorgaben umsetzen. Betroffene Unternehmen sollten dringend mit Ihrem Steuerberater oder Rechtsanwalt klären, ob sie ihre Kalkulationen anpassen müssen.
Der erhöhte Mindestlohn hat massive Auswirkungen: Minijobber arbeiten kürzer, Entgelttarifverträge gelten nicht mehr. Firmenchefs müssen schon jetzt reagieren, um ab 1. Januar 2017 richtig zu handeln.
Immer wieder wird über schlimme Arbeitsbedingungen von Zeitarbeitern oder mit Werkverträgen Beschäftigten berichtet. Das muss diskutiert und abgestellt werden, ohne pauschal sinnvolle Modelle infrage zu stellen, die den Unternehmen Flexibilität geben. Firmenchefs müssen sich wie ehrbare Kaufleute verhalten.