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Steuererklärung

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Zuschläge richtig berechnen und Phantomlohn vermeiden

Offiziell zustehender, nicht aus­ge­zahl­ter Lohn ver­ur­sacht für die So­zial­ver­si­che­rung ei­nen Phan­tom­lohn. Den gilt es zu ver­mei­den. Denn sonst ver­lan­gen die So­zial­kas­sen die ih­nen zu­ste­hen­den Ab­ga­ben auf der Ba­sis von fik­ti­ven Zah­lun­gen, die nicht geflossen sind.

Außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen

Ge­wis­se Pri­vat­aus­ga­ben kön­nen als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tungen die Steuer min­dern: Bei­spie­le sind Krank­heits­kos­ten und Un­ter­halts­zah­lungen. Wer Kin­der in der Aus­bil­dung un­ter­stützt, darf als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung ei­ne Pau­scha­le in die Steuer­er­klä­rung ein­tra­gen.

Verzicht auf Klein­unter­nehmer­regelung kann sich lohnen

Manche Fir­men sind um­satz­steu­er­frei auf­grund der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, an­dere pro­fi­tie­ren vom Ver­zicht auf die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung. Was im in­di­vi­duel­len Fall bes­ser ist, soll­ten Selbst­stän­di­ge ganz ge­nau mit der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei durchrechnen.

Wie Unternehmen Firmenwagen richtig versteuern

Wie Fir­men­wa­gen zu ver­steuern sind, hängt von der be­trieb­lichen Nut­zung ab. Fir­men dür­fen die Kos­ten für Dienst­wa­gen steu­er­lich ab­set­zen. Dafür müs­sen Selbst­stän­di­ge und An­ge­stell­te aber Pri­vat­fahr­ten ver­steuern. Die Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei kennt die kniff­li­gen De­tails.