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Pflichtangaben auf der Rechnung nicht vergessen

Fehlen Pflicht­an­ga­ben auf ei­ner Rech­nung, droht Är­ger mit dem Fis­kus. Er kann den Vor­steuer­ab­zug ver­weh­ren oder Um­sät­ze hin­zu­schät­zen. Auf Ein­gangs­rech­nun­gen ge­hört et­wa ein ge­nau­er Aus­weis der Um­satz­steuer, auf Aus­gangs­rech­nungen ei­ne lau­fen­de Rech­nungs­nummer.

Verzicht auf Klein­unter­nehmer­regelung kann sich lohnen

Manche Fir­men sind um­satz­steu­er­frei auf­grund der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, an­dere pro­fi­tie­ren vom Ver­zicht auf die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung. Was im in­di­vi­duel­len Fall bes­ser ist, soll­ten Selbst­stän­di­ge ganz ge­nau mit der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei durchrechnen.

Umsatzsteuervoranmel­dung: Auf Frist achten

Unter­neh­men und Selbst­stän­dige müs­sen eine Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung ab­ge­ben. Frist und Ter­mine des Fi­nanz­amts sind da­bei ein­zu­hal­ten. Je nach Um­satz ist die Umsatz­steuer­vor­an­mel­dung mo­nat­lich oder viertel­jähr­lich fäl­lig. Eine Frist­ver­läng­erung bringt Vor­teile.

Dokumentenmanagement mit ELO for DATEV

ELO for DATEV ver­bindet das Doku­men­ten-Mana­ge­ment-Sys­tem von ELO Digital Office mit den DATEV-Rech­nungs­wesen-Pro­gram­men. Im Zusammen­spiel sorgen die Lö­sungen für einen digi­talen Rechnungs­frei­gabe­pro­zess.

So betei­ligen Sie den Fiskus am Geschäfts­essen

Ohne ein leckeres Essen a­rbei­tet es sich nur halb so gut. Damit eine Be­wir­tung zum Geschäfts­essen wird, sollten Sie die For­ma­lien kennen, die das Finanz­amt ver­langt. Wir sagen Ihnen, wann und wie Sie be­trieb­liche Be­wir­tun­gen steuer­lich gel­tend machen können.