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Kündigungsschutz

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Beim Kündigungsschutz sind Kleinbetriebe etwas entlastet

Kündigungsschutz ist auch für Klein­be­trie­be The­ma. Vom Kün­di­gungs­schutz­ge­setz sind sie aus­ge­nom­men, doch an­de­re Vor­ga­ben grei­fen. Des­halb soll­te vor je­der Ent­las­sung mit dem An­walt oder der An­wäl­tin de­tail­liert ge­klärt wer­den, ob oder wie die Kün­di­gung wirksam ist.

Verhindern Sie, dass einer Kündigung die Rache folgt

Nach ihrer Kün­di­gung den­ken man­che Be­schäf­tig­te an Ra­che. Un­ter­neh­men brau­chen ein Sys­tem, um sol­che At­ta­cken zu er­ah­nen und so zu ver­mei­den. Sinn­voll ist ei­ne Ri­si­ko­ab­schät­zung, wer wie ag­gres­siv auf ei­ne Ent­las­sung re­a­giert und wel­cher Scha­den dann droht.

Personenbezogene Kündigung erfordert keine Abmahnung

Die personen­be­zo­ge­ne Kün­di­gung ist ge­recht­fer­tigt, wenn der Be­trof­fe­ne sein Ver­hal­ten nicht än­dern kann. Ei­ne Ab­mah­nung ist nicht nö­tig. Un­ter­neh­mer soll­ten mit ih­rem An­walt für je­den Fall einzeln be­spre­chen, ob und wie eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung möglich ist.