Firmen wollen Bewerber testen. Doch das Arbeitsrecht verbietet langes Probearbeiten ohne Vergütung, und das Thema Versicherung ist heikel. Unternehmen sollten Probearbeiten durch einen Vertrag absichern und wissen, welche Absicherung bei Unfällen und Schäden gilt.
Newsletter abonnieren!
Abonnieren Sie jetzt unseren DATEV TRIALOG Newsletter, um immer über die neue Ausgabe informiert zu werden und sofort einen Überblick der jeweiligen Themen zu erhalten.
Nein danke