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Kleinunternehmerregelung

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Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen

Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt ab 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an. Doch die Tücke steckt im De­tail.

Verzicht auf Klein­unter­nehmer­regelung kann sich lohnen

Manche Fir­men sind um­satz­steu­er­frei auf­grund der Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung, an­dere pro­fi­tie­ren vom Ver­zicht auf die Klein­un­ter­neh­mer­re­ge­lung. Was im in­di­vi­duel­len Fall bes­ser ist, soll­ten Selbst­stän­di­ge ganz ge­nau mit der Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei durchrechnen.

Leasing bringt Vorteile für Selbstständige

Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und das Klein­ge­wer­be nut­zen Leasing – wenn die Bo­ni­tät da­für reicht, kön­nen sie so et­wa ihre Steuer op­ti­mie­ren. Die Ent­schei­dung zwischen Leasing und Fi­nan­zie­rung soll­ten sie aber nur nach Rück­spra­che mit der Steuer­kanz­lei tref­fen.

Umsatzsteuervoranmel­dung: Auf Frist achten

Unter­neh­men und Selbst­stän­dige müs­sen eine Um­satz­steu­er­vor­an­mel­dung ab­ge­ben. Frist und Ter­mine des Fi­nanz­amts sind da­bei ein­zu­hal­ten. Je nach Um­satz ist die Umsatz­steuer­vor­an­mel­dung mo­nat­lich oder viertel­jähr­lich fäl­lig. Eine Frist­ver­läng­erung bringt Vor­teile.