Die Einspeisung und der Eigenverbrauch von Solarstrom ist für Betreiber vieler Photovoltaikanlagen rückwirkend ab 2022 steuerfrei. Für Lieferung und Installation von Solarpanels und Stromspeichern fällt ab 2023 keine Umsatzsteuer mehr an. Doch die Tücke steckt im Detail.
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