Die Geldwäschebekämpfung geht mit der fünften EU-Geldwäscherichtlinie in die nächste Runde. Mehr Unternehmen bekommen Sorgfaltspflichten. Welche sie dank der Neuerungen zusätzlich erfüllen müssen, sollten Firmenchefs dringend mit einem Anwalt besprechen.
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