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Geldwerter Vorteil

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Eine Mitarbeiterbeteiligung lohnt sich nicht nur mit Aktien

Über Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gungs­mo­delle las­sen sich Fach- und Füh­rungs­kräf­te bin­den. Für KMU ist die Mit­ar­bei­ter­be­tei­li­gung ohne Ak­tien mög­lich. Ein hö­he­rer Frei­be­trag macht die fin­an­zielle Be­tei­li­gung am Ar­beit ge­ben­den Be­trieb auch für Be­schäf­tig­te steu­er­lich at­trak­ti­ver.

Firmenwagen als attraktiver geldwerter Vorteil

Ein bei Ge­schäfts­füh­rung und Be­schäf­tig­ten glei­cher­maßen be­lieb­ter geld­wer­ter Vor­teil ist der Fir­men­wa­gen – ins­be­son­de­re als Elek­tro­au­to. Die Pri­vat­nut­zung des Pkw ist zwar zu ver­steu­ern, doch hier zählt bei rei­nen E-Fahr­zeu­gen nur ein Vier­tel des Lis­ten­prei­ses.

Wann es sich lohnt, ein Fahrtenbuch zu führen

Fir­men­wa­gen­nut­zer müs­sen Pri­vat­fahr­ten ver­steu­ern. Sie soll­ten prü­fen, was gün­sti­ger ist: Fahrtenbuch zu führen oder die 1-Prozent-Regelung? Wer we­nig pri­vat fährt, kann per Fahrtenbuch ge­ring­ere Nut­zungs­vor­tei­le nach­wei­sen. Der Fis­kus stellt aber ho­he Anforderungen.

Wie Unternehmen Firmenwagen richtig versteuern

Wie Fir­men­wa­gen zu ver­steuern sind, hängt von der be­trieb­lichen Nut­zung ab. Fir­men dür­fen die Kos­ten für Dienst­wa­gen steu­er­lich ab­set­zen. Dafür müs­sen Selbst­stän­di­ge und An­ge­stell­te aber Pri­vat­fahr­ten ver­steuern. Die Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei kennt die kniff­li­gen De­tails.