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Verdeckte Gewinnausschüttung kommt teuer zu stehen

Fir­men müs­sen vor­sich­tig sein: Be­triebs­prü­fer ver­mu­ten bei Vor­tei­len für An­teils­eig­ner oder ih­nen nahe­steh­en­de Per­so­nen rasch ver­deckte Ge­winn­aus­schüt­tung. Lau­fen Kos­ten über den Be­trieb oder ver­zich­tet die Ge­sell­schaft auf Ein­nah­men, schaut der Fis­kus sehr ge­nau hin.

Steuern sparen mit Ehe­part­ner wird zu­neh­mend schwerer

Wer mit Fa­mi­lien­an­ge­hö­ri­gen Steu­ern spa­ren will, muss be­stimm­te Auf­la­gen er­fül­len. Ein BFH-Ur­teil macht nun auch An­sprüche an die Kal­ku­la­tion zur Be­ding­ung. Der Steu­er­be­ra­ter soll­te die Ver­träge des­halb da­rauf prü­fen, ob sie ei­nem Fremd­ver­gleich standhalten.