Für Beschäftigte hängt die Steuer bei Betriebsfeiern von den Kosten pro Mitarbeiter ab, für Firmen ist die Betriebsfeier komplett absetzbar. Bei der Planung der Ausgaben sowie der möglichen Besteuerung eines geldwerten Vorteils unterstützt die Steuerberatungskanzlei.
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