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Steuerbefreiung für viele Photovoltaikanlagen

Die Ein­spei­sung und der Ei­gen­ver­brauch von So­lar­strom ist für Be­trei­ber vie­ler Pho­to­vol­taik­an­la­gen rück­wir­kend ab 2022 steu­er­frei. Für Lie­fe­rung und In­stall­ation von So­lar­panels und Strom­spei­chern fällt ab 2023 kei­ne Um­satz­steuer mehr an. Doch die Tücke steckt im De­tail.

Firmenwagen als attraktiver geldwerter Vorteil

Ein bei Ge­schäfts­füh­rung und Be­schäf­tig­ten glei­cher­maßen be­lieb­ter geld­wer­ter Vor­teil ist der Fir­men­wa­gen – ins­be­son­de­re als Elek­tro­au­to. Die Pri­vat­nut­zung des Pkw ist zwar zu ver­steu­ern, doch hier zählt bei rei­nen E-Fahr­zeu­gen nur ein Vier­tel des Lis­ten­prei­ses.

Wie Unternehmen Firmenwagen richtig versteuern

Wie Fir­men­wa­gen zu ver­steuern sind, hängt von der be­trieb­lichen Nut­zung ab. Fir­men dür­fen die Kos­ten für Dienst­wa­gen steu­er­lich ab­set­zen. Dafür müs­sen Selbst­stän­di­ge und An­ge­stell­te aber Pri­vat­fahr­ten ver­steuern. Die Steu­er­be­ra­tungs­kanz­lei kennt die kniff­li­gen De­tails.

E-Autos können sich auch für Un­ter­neh­men lohnen

Unterneh­men kau­fen für ih­ren Fuhr­park zu­neh­mend E-Au­tos – oder stei­gen um. För­der­mit­tel und nie­dri­ge­re War­tungs­kos­ten spre­chen da­für. Vor ei­ner Ent­schei­dung soll­ten aber die Ge­samt­kos­ten über die Ein­satz­dau­er mit der Steu­er­kanz­lei durch­ge­rech­net werden.