Das AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) stellt hohe Anforderungen an eine Stellenausschreibung. So prüfen Sie Inhalt, Form und Sprache, um Klagen wegen einer vermeintlichen Diskriminierung zu entgehen.
Der EuGH hat klargestellt, dass Bewerber nur dann mit dem Hinweis auf eine vermutete Diskriminierung eine Entschädigung fordern können, wenn sie die Stelle wirklich haben wollen. Unternehmer sollten Anzeigen oder andere Texte trotzdem mithilfe eines Anwalts AGG-konform formulieren.
Oft geht es vor dem Arbeitsgericht um Diskriminierung. Dann gelten die Regelungen des AGG. Für den Arbeitgeber können wenige Worte einen großen Unterschied machen. Darum sollten etwa Kündigungsschreiben immer von einem Anwalt formuliert oder wenigstens gegengelesen werden.
Ein Firmenchef will keine Frau einstellen. Sein Headhunter sucht erst einen neuen Kandidaten und motiviert dann die abgelehnte Bewerberin zu einer AGG-Klage wegen Diskriminierung. Unternehmer sollten genau überlegen, wie weit sie welchem Auftragnehmer trauen können.