Es ist gar nicht so leicht, den Urlaubsanspruch zu berechnen – für Kurzarbeit, Teilzeit, Elternzeit oder Mutterschutz gelten eigene Regeln. Daher empfiehlt sich stets Rücksprache mit der Anwalts- oder Steuerberatungskanzlei – vor allem, wenn es um eine Kündigung geht.
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