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Krankheitsbedingte Kündigung – genau Voraussetzung prüfen

Arbeitnehmer kön­nen ei­ne krank­­heits­­be­­ding­­te Kün­­di­­gung durch den Ar­beit­ge­ber er­hal­ten. Da­für müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein. Be­trie­be soll­ten mit an­walt­li­cher Un­ter­stüt­zung al­le er­for­der­li­chen Schrit­te voll­zie­hen, da­mit die Kün­di­gung vor Gericht besteht.

Personenbezogene Kündigung erfordert keine Abmahnung

Die personen­be­zo­ge­ne Kün­di­gung ist ge­recht­fer­tigt, wenn der Be­trof­fe­ne sein Ver­hal­ten nicht än­dern kann. Ei­ne Ab­mah­nung ist nicht nö­tig. Un­ter­neh­mer soll­ten mit ih­rem An­walt für je­den Fall einzeln be­spre­chen, ob und wie eine per­so­nen­be­ding­te Kün­di­gung möglich ist.