Steuern & Abgaben

Mit Sonderausgaben lässt sich die Steuer deutlich senken

Un­ter­halts­leis­tun­gen, Kir­chen­steuer oder Bei­trä­ge für Alters­vor­sor­ge, Kran­ken- und Pfle­ge­ver­si­cherung min­dern als Son­der­aus­ga­ben die Steu­er. Auch Spen­den, pri­va­te Ver­sich­erungen und das Schul­geld der Kin­der las­sen sich bei der Ein­kommen­steu­er an­set­zen.

Teilen auf

LinkedIn Xing

Steuern zu sparen, gilt als Volkssport der Deutschen. Doch welche Kosten erkennt das Finanzamt steuermindernd an? Prinzipiell gilt: Durch Sonderausgaben, Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen lässt sich die Steuer deutlich senken. Der Fiskus berücksichtigt nämlich nicht nur betriebliche oder beruflich veranlasste, sondern auch einige private Kosten als sogenannte Sonderausgaben bei der Steuer – das mindert die persönliche Einkommensteuer. Wer weiß, was Sonderausgaben in der Steuererklärung sind, wie die Berechnung beim Sonderausgabenabzug funktioniert und welche weiteren Aufwendungen die Einkommensteuer reduzieren, spart bares Geld. Auch Unternehmerinnen und Unternehmer profitieren, wenn sie wissen, welche Sonderausgaben sie wo in ihre Steuererklärung eintragen dürfen – beispielsweise Aufwendungen für Rente, Versicherungen, Unterhaltszahlungen oder Kinderbetreuung. Und bis zu welcher Höhe solche Sonderausgaben absetzbar sind. Denn für viele Posten gelten Obergrenzen. Um diese effektiv auszunutzen, ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit Fachleuten der Steuerberatungskanzlei zu besprechen. Sie wissen außerdem am besten, wo Steuerpflichtige die jeweiligen Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen müssen.

Steuer sparen: Was sind Sonderausgaben in der Steuererklärung

Sonderausgaben oder Werbungskosten bei der Steuer ansetzen

Altersvorsorge: Sonderausgaben mindern die Einkommensteuer

Wie hoch Sonderausgaben bei der Steuer absetzbar sind

Begrenzter Sonderausgabenabzug für Vorsorgeaufwendungen

Kosten fürs Studium als Sonderausgaben bei der Steuer ansetzen

Sanierungskosten: Sonderausgabenabzug für Baudenkmäler

Wo Sie Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen

Sonderausgaben gelten nicht als außergewöhnliche Belastungen

Steuer spa­ren: Was sind Son­der­aus­ga­ben in der Steuer­er­klä­rung?

Das Finanzamt berücksichtigt gewisse private Aufwendungen bei der Einkommensteuer – entweder als Sonderausgaben oder als außergewöhnliche Belastungen, die eine individuelle Belastungsgrenze übersteigen. Sie mindern das zu versteuernde Einkommen von Arbeitnehmern, Gewerbetreibenden und Freiberuflerinnen. Vor allem Sonderausgaben können die Steuer teils erheblich reduzieren. Aber nur, wenn das steuerpflichtige Einkommen den Grundfreibetrag von derzeit 10.908 Euro (10.347 Euro in 2022) beziehungsweise 21.816 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner deutlich übersteigt. Von Amts wegen berücksichtigt der Fiskus nur den pauschalen Sonderausgabenabzug von 36 beziehungsweise 72 Euro bei Eheleuten. Für Unternehmerinnen und Unternehmer lohnt es sich deshalb, etwas Zeit in die Berechnung der Sonderausgaben zu investieren. Sie können oft deutlich höhere Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung ansetzen – wo sie diese eintragen, weiß die Steuerberatungskanzlei. Besonders profitiert vom Sonderausgabenabzug, wer hohe Aufwendungen für Altersvorsorge, Ausbildung oder Kinderbetreuung tragen muss oder Unterhaltszahlungen leistet. Welche Höhe die absetzbaren Sonderausgaben erreichen sollten, um die Steuer bestmöglich zu senken, lässt sich planen. 

Dabei ist jedoch ein Grundsatz zu beachten: Als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer berücksichtigt der Fiskus nur Zahlungen im jeweiligen Steuerjahr. Sind die entsprechenden Höchstbeträge ausgeschöpft, lassen sich darüber hinaus gehende Aufwendungen nicht in den folgenden Jahren steuermindernd geltend machen. Eine Ausnahme sind die Sanierungskosten für ein selbst bewohntes Baudenkmal. In diesem Fall lassen sich 90 Prozent über zehn Jahre abschreiben und wie Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Son­der­aus­ga­ben oder Wer­bungs­kos­ten bei der Steu­er an­set­zen?

Selbstständige sind es gewohnt, Betriebsausgaben sofort und in voller Höhe von der Steuer abzusetzen – für Sonderausgaben gilt das aber nicht. Diese Kosten ordnet der Fiskus der privaten Lebensführung zu und gestattet einen Sonderausgabenabzug deshalb nur für bestimmte Bereiche und in gewissen Grenzen. Verlustvorträge sind ausgeschlossen. Nur wer tatsächlich Steuer zahlt, profitiert also von Sonderausgaben – sie lassen sich in dem Jahr bei der Einkommensteuer berücksichtigen, in dem ihre Zahlung erfolgte. Wer seine Steuer senken will, sollte daher prüfen, ob Aufwendungen den Sonderausgaben zuzuordnen sind oder einer Einkunftsart – und damit Werbungskosten beziehungsweise Betriebsausgaben. Diese sind nämlich meistens voll steuerlich absetzbar. Im Unterschied zu den Sonderausgaben stehen Betriebsausgaben oder Werbungskosten immer in Verbindung mit steuerpflichtigen Einnahmen. Werbungskosten entstehen zum Beispiel bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Ihr weiterer Vorteil gegenüber den Sonderausgaben: Die Berechnung lohnt sich, um Steuern zu sparen. Nicht ausgeschöpfte Werbungskosten lassen sich nämlich als Verlustvortrag mit Gewinnen späterer Steuerjahre verrechnen. 

Alters­vor­sor­ge: Son­der­aus­ga­ben min­dern die Ein­kommen­steu­er

Was Sonderausgaben sind, warum sie in die Steuererklärung gehören und wo man sie eintragen muss, interessiert nicht nur abhängig Beschäftigte. Besonders davon profitieren können Unternehmerinnen und Unternehmer, die mit hohen Beiträgen für ihr Alter vorsorgen. Denn der Staat fördert neben der Betriebsrente steuerlich auch die gesetzlichen sowie privaten Altersvorsorgeaufwendungen. Beiträge für die spätere Rente mindern deshalb bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben die Steuer. Vorrangig ist für den Fiskus dabei die so genannte Basisversorgung. Hierzu zählen Beiträge zu

  • gesetzlicher Rentenversicherung,
  • berufsständischen Versorgungswerken,
  • landwirtschaftlichen Alterskassen und
  • einer kapitalgedeckten privaten Altersvorsorge (Rürup-Rente).

Dieser Sonderausgabenabzug rechnet sich in besonderem Maße. Schon für das Jahr 2023 sind Rentenbeiträge nämlich bis zu einem Höchstbetrag von 26.528 Euro als Sonderausgaben vollständig von der Steuer absetzbar. Ursprünglich sollte dies erst ab 2025 gelten. Für die jetzt anstehende Einkommensteuer 2022 ist noch eine aufwendigere Berechnung der Sonderausgaben nötig. Und wie hoch sind hier die absetzbaren Sonderausgaben? Der Fiskus erkennt 94 Prozent der Aufwendungen steuermindernd an. Außerdem liegt der Höchstbetrag noch bei 25.639 Euro, für Ehepaare beträgt er das Doppelte. Als Sonderausgaben lassen sich für 2022 also maximal 24.101 beziehungsweise 48.202 Euro in die Steuererklärung eintragen – wo genau, dazu später. Auch freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rente oder einem berufsständischen Versorgungswerk helfen, die Höchstbeträge auszuschöpfen. Inwieweit Sonderausgaben die Steuer senken und sich insgesamt rechnen, sollte eine Steuerkanzlei vorab prüfen. 

Mehr zum thema
Fachbuch Betriebliche Altersversorgung

Lesen Sie im Fachbuch Betriebliche Altersversorgung, 2. Auflage, wie Unternehmen und Beschäftigte mehr aus ihrer Altersversorgung machen können. Es gibt einen Überblick über die betriebliche Altersversorgung in Deutschland und zeigt die rechtlichen Grundlagen. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop und auch im stationären Handel sowie im Online-Buchhandel bei Sack, bei Schweitzer online, bei Amazon oder bei Genialokal.

Riester-Ver­trä­ge: Zu­la­gen oder Son­der­aus­ga­ben­ab­zug?

Wer mit einem Riester-Vertrag vorsorgt, kann zusätzlich bis zu 2.100 Euro jährlich als Sonderausgaben in die Steuererklärung eintragen. Die Altersvorsorge steht Pflichtversicherten und freiwillig gesetzlich versicherten Selbstständigen offen. Kinderlose Steuerzahlerinnen und Besserverdienende sparen durch den Sonderausgabenabzug aber meistens mehr Geld, als sie durch die staatlichen Zulagen bekommen würden. Deshalb macht das Finanzamt eine Günstigerprüfung. Diese Berechnung vergleicht den Vorteil bei der Steuer aus den Sonderausgaben mit dem Anspruch auf Zulagen. Die Differenz zahlt der Fiskus aus. Häufig profitieren Unternehmerinnen und Unternehmer mehr, wenn sie Beiträge zur Riester-Rente bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.

Wie hoch Son­der­aus­ga­ben bei der Steu­er ab­setz­bar sind

Viele Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen oder Werbungskosten können die Steuer mindern. Ohne Unterstützung verlieren Steuerpflichtige leicht den Überblick. Welche Aufwendungen als Sonderausgaben absetzbar sind und wie hoch sie ausfallen dürfen, darüber informiert die Steuerberatungskanzlei. Ihre Berechnung zeigt, wie sich Sonderausgaben auf die Einkommensteuer auswirken. Da oft Höchstbeträge gelten, empfiehlt sich eine gewisse Planung. Darüberhinausgehende Aufwendungen berücksichtigt das Finanzamt nämlich nicht als Sonderausgaben bei der Steuer. Vorteile bei der Einkommensteuer bringen insbesondere gezahlte Beiträge zur Basiskranken- und Pflegeversicherung. Auch wenn Eltern diese für ihre unterhaltspflichtigen Kinder übernehmen. Sie sind in voller Höhe als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar. Doch Vorsicht: Der Anspruch auf Krankengeld zählt nicht zum Basisschutz. Der Fiskus kürzt gesetzlich Krankenversicherten den entsprechenden Sonderausgabenabzug deshalb pauschal um vier Prozent. Kürzungen sind aber nicht zulässig, wenn Steuerpflichtige eine Bonuszahlung von der Krankenkasse erhalten. Gab es den Bonus für aus eigener Tasche bezahlte Gesundheitsmaßnahmen, ist der volle Sonderausgabenabzug zu gewähren, wenn

  • diese nicht im regulären Versicherungsumfang des Basiskrankenversicherungsschutzes enthalten sind oder
  • der Förderung gesundheitsbewussten Verhaltens dienen.

Bis Ende 2023 gilt eine Vereinfachungsregel: Jährliche Bonusleistungen bis 150 Euro pro versicherter Person mindern den Sonderausgabenabzug generell nicht. Der Fiskus verzichtet auf eine weitere Prüfung. Anders verhält es sich allerdings mit Bonuszahlungen einer privaten Basiskranken- und Pflegeversicherung. Das Finanzamt wertet sie häufig als Beitragsrückerstattungen. Dies reduziert jedoch die abzugsfähigen Sonderausgaben bei der Steuer – wo Versicherte sie in die Steuererklärung eintragen müssen, weiß die Steuerberatungskanzlei. Wichtig für Selbstständige: Den Selbstbehalt bei einer privaten Krankenversicherung akzeptiert der Fiskus nicht als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer – so sparen Versicherte also keine Steuer, sondern reduzieren nur ihre Versicherungsbeiträge. 

Be­grenz­ter Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Vor­sor­ge­auf­wen­dungen

Obwohl die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge für den sogenannten Basisschutz in voller Höhe als Sonderausgaben bei der Steuer zählen, gibt es eine Grenze nach oben. Für Angestellte gilt ein Höchstbetrag von 1.900 Euro, für Selbstständige und Freiberuflerinnen, die ihre Krankenversicherung allein finanzieren, von 2.800 Euro. Für Verheiratete gilt das Doppelte. Meistens übersteigen diesen Betrag aber bereits die Zahlungen an die Kranken- und Pflegeversicherung. Die Folge: Unternehmerinnen und Unternehmer können bei der Einkommensteuer keine zusätzlichen Vorsorgeaufwendungen als Sonderausgaben von der Steuer absetzen – hier hilft keine Berechnung oder Kostenaufteilung. Nur solange der Höchstbetrag nicht ausgeschöpft ist, lassen sich Beiträge für weitere Versicherungspolicen als Sonderabgabenabzug geltend machen. Die Grenze von 1.900 beziehungsweise 2.800 Euro gilt auch für sonstige Vorsorgeaufwendungen, wie   

  • Krankenzusatzversicherungen oder Beiträge für Wahlleistungen wie Krankentagegeld, Chefarztbehandlung oder Auslandskrankenschutz,
  • Arbeitslosenversicherungen,
  • Unfallversicherungen,
  • Erwerbs- und Berufsunfähigkeitspolicen,
  • Privathaftpflicht- und Kfz-Haftpflichtversicherungen,
  • Risikolebensversicherungen,
  • private Renten- und Kapitallebensversicherungen, die Steuerpflichtige vor dem Jahr 2005 abgeschlossen haben.

Private Sachversicherungen wie eine Rechtsschutz-, Hausrat-, Gebäude- oder Kfz-Kaskoversicherung gelten dagegen nicht als Sonderausgaben – sie senken die Steuer nur, wenn sie Betriebs- oder Werbungskosten und damit beruflich veranlasst sind. Selbstständige können also sämtliche Kfz-Policen und Kosten eines Firmenwagens als Betriebsausgaben absetzen.

Kos­ten fürs Stu­dium als Son­der­aus­gaben bei der Steu­er an­set­zen

Was Sonderausgaben sind und wo Steuerpflichtige sie in die Steuererklärung eintragen müssen, ist nicht immer sofort klar. Auch die Frage, wie hoch Sonderausgaben ausfallen dürfen, damit sie bei der Steuer absetzbar sind, lässt sich nicht eindeutig beantworten. Je nachdem, um welchen Sonderausgabenabzug es sich handelt, kommen unterschiedliche Höchstbeträge zum Tragen. Wie kompliziert das Steuerrecht mitunter ist, zeigt etwa die unterschiedliche steuerliche Behandlung von Erst- und Zweitstudium beziehungsweise Ausbildung. Je nachdem, wann Steuerpflichtige die Berufsausbildung oder das Studium absolvieren, sind die Aufwendungen entweder als Sonderausgaben oder als Werbungskosten bei der Steuer anzusetzen. Kosten für die Berufsausbildung oder ein Erststudium berücksichtigt der Fiskus nur bis maximal 6.000 Euro als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer. Ein vollständiger Abzug als Werbungskosten kommt nicht in Betracht, urteilte sogar das Bundesverfassungsgericht. Als Sonderausgaben lassen sich bei der Steuer folgende Positionen ansetzen:

  • Kosten für ein Erststudium (Bachelor-Abschluss) oder eine Ausbildung
  • Lehrgangs-, Studien-, Kursgebühren
  • Fahrtkosten für den Weg zur Ausbildungsstätte oder Hochschule
  • Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Laptop, Schreibtisch, Lernmaterial und Fachbücher
  • selbst getragene Kosten für Praktika oder Auslandssemester

Und wo müssen Steuerpflichtige diese Sonderausgaben in der Steuererklärung eintragen? Bei der Einkommensteuer gehören Berufsausbildungskosten in die Anlage Sonderausgaben unter dem gleichnamigen Gliederungspunkt. Der Höchstbetrag dieser Sonderausgaben ist bei der Berechnung jedoch zwingend zu beachten, um Steuern zu sparen. Das Finanzamt kappt den Sonderausgabenabzug nämlich bei 6.000 Euro und fordert gegebenenfalls Belege an, um die Ausgaben genauer zu prüfen. Kosten für jede weitere Berufsausbildung oder jedes weitere Studium lassen sich dann voll steuerlich geltend machen – allerdings als Werbungskosten. Ein Master-Studiengang zählt – ebenso wie die Promotion oder die Habilitation – steuerrechtlich als Zweitstudium. Entsprechende Kosten gehören in die Anlage N der Steuererklärung.

Sanie­rungs­kos­ten: Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Bau­denk­mä­ler

Wer ein denkmalgeschütztes Haus zu eigenen Wohnzwecken umbaut, kann das Finanzamt an den Sanierungskosten beteiligen. Sie sind zu 90 Prozent bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar, verteilt auf zehn Jahre. In diesem Fall ist die Denkmalabschreibung als Sonderausgabenabzug möglich. Bei der Berechnung der Sonderausgaben für die Steuer zählen die „maßgeblichen Aufwendungen“. Im Jahr der Fertigstellung sowie den neun darauffolgenden Jahren lassen sind jeweils neun Prozent dieser Kosten bei der Einkommensteuer wie Sonderausgaben von der Steuer absetzen. In die Steuererklärung eintragen dürfen Altbauliebhaber auch Erhaltungsaufwendungen, sofern sie Rechnungen vorlegen können. Ob die steuerlichen Voraussetzungen für diesen Sonderausgabenabzug erfüllt sind, prüft die Steuerberatungskanzlei. Anders liegt der Fall, wenn die Immobilie nicht selbst bewohnt, sondern vermietet wird. Handelt es sich dann um Sonderausgaben oder Werbungskosten? Natürlich letzteres. Versteuern Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Mieteinkünfte, dürfen sie damit zusammenhängende Kosten zu 100 Prozent absetzen und über zwölf Jahre abschreiben.

Wo Sie Son­der­aus­ga­ben in der Steuer­er­klä­rung ein­tra­gen

Bei der Berechnung der Sonderausgaben für die Steuer ist es wichtig, die entsprechenden Höchstbeträge zu kennen. Steuerpflichtige sollten aber auch wissen, wo sie die jeweiligen Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung eintragen müssen. Seit 2019 gibt es ein neues amtliches Formular für die Einkommensteuer: die Anlage Sonderausgaben. Neben den bereits erwähnten Aufwendungen können Unternehmerinnen und Unternehmer dort folgende Posten als Sonderausgabenabzug angeben:

  • Unterhaltsleistungen sowie Ausgleichszahlungen (Versorgungsausgleich) an den oder die Ex: bis zu 13.805 Euro jährlich. Ehemalige Partner müssen dem Sonderausgabenabzug aber zustimmen. Die Unterhaltszahlungen versteuern sie dann nämlich als sonstige Einkünfte. Das Finanzamt verlangt deshalb, dass beide die Anlage U unterschreiben.
  • für den oder die Ex gezahlte Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
  • Mitgliedsbeiträge und Spenden an steuerbegünstigte Organisationen: Als Sonderausgaben bei der Steuer berücksichtigt das Finanzamt hier Zahlungen bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte. Höhere Spenden werden in Folgejahre vorgetragen.
  • Spenden und Mitgliedsbeiträge an Parteien: Zwar ist die Berechnung der Sonderausgaben komplizierter, dafür können aber mehr Steuern gespart werden. Die Hälfte der Zuwendungen lässt sich direkt von der Steuerschuld abziehen – maximal 825 Euro pro Steuerpflichtigen und Jahr. Darüberhinausgehende Beträge sind bei der Einkommensteuer als Sonderausgaben von der Steuer absetzbar – aber nicht unbegrenzt. Wer eine Partei finanziert, sollte das mit der Steuerberatungskanzlei besprechen.
  • gezahlte Kirchensteuer oder Kirchgeld.
  • lebenslange und wiederkehrende Versorgungsleistungen im Zusammenhang mit einer Vermögensübertragung, etwa eines Betriebs oder Teilbetriebs, Mitunternehmeranteils an einer Personengesellschaft oder eines mindestens 50-prozentigen Anteils an einer GmbH. Die Angabe der Steuer-Identifikationsnummer des Empfängers ist Pflicht, damit das Finanzamt den Sonderausgabenabzug bei Leistenden durchwinkt. Der Senior oder die Seniorin muss die Zahlungen im Gegenzug als sonstige Einkünfte versteuern.

Son­der­aus­ga­ben­ab­zug für Kin­der­be­treu­ung und Schul­geld

Auch Kinderbetreuungskosten oder Schulgelder gehören zu den Sonderausgaben und mindern somit die Steuer. Doch wie hoch dürfen diese Sonderausgaben ausfallen, damit sie von der Steuer absetzbar sind? Besuchen Kinder eine privat finanzierte Schule, lassen sich 30 Prozent der Kosten als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer ansetzen. Der Fiskus akzeptiert bis zu 5.000 Euro pro Jahr. Betreuungskosten für Kindergarten oder Schulhort berücksichtigt das Finanzamt bis zu einem Höchstbetrag von 4.000 Euro. Allerdings muss auch hier eine Berechnung der abziehbaren Sonderausgaben erfolgen – bei der Steuer lassen sich nämlich nur zwei Drittel der Aufwendungen ansetzen. Sie gehören in die Anlage Kind der Steuererklärung. Sozialversicherungsbeiträge und Aufwendungen für die Altersvorsorge müssen Steuerpflichtige in die Anlage Vorsorgeaufwand eintragen. Riester-Sparer füllen darüber hinaus die Anlage AV aus, um den vollen Sonderausgabenabzug zu erhalten.

Son­der­aus­ga­ben gel­ten nicht als außer­ge­wöhn­li­che Be­las­tung­en

Private Kosten lassen sich allerdings nicht nur als Sonderausgaben bei der Steuer ansetzen. Auch Aufwendungen für eine neue Brille, Zahnersatz oder andere Gesundheitsleistungen berücksichtigt das Finanzamt, und zwar als außergewöhnliche Belastungen. Im Unterschied zu den Sonderausgaben senken außergewöhnliche Belastungen die Einkommensteuer jedoch erst, wenn sie die persönliche wirtschaftliche Belastungsgrenze überschreiten. Diese liegt je nach Höhe der Einkünfte, des Familienstands sowie der Kinderzahl zwischen einem bis maximal sieben Prozent des Einkommens. Seit einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) ist die Belastungsgrenze aber schneller erreicht, weil sie anders berechnet wird. Fällt das Einkommen gering aus, können außergewöhnliche Belastungen die steuermindernde Wirkung besonders entfalten. Ob es sich lohnt, anstehende Gesundheitsausgaben vorzuziehen, berechnet die Steuerkanzlei. Dort weiß man zudem, welche weiteren Aufwendungen neben außergewöhnlichen Belastungen und Sonderausgaben noch von der Steuer absetzbar sind. Etwa haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerleistungen oder die Lohnkosten der Haushaltshilfe auf Minijob-Basis.

Mehr zum thema
Fachbuch Firmenwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Der Ratgeber Firmenwagen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gibt Ihnen einen schnellen Überblick über die wichtigsten steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen. Er enthält die aktuell bestehenden Regelungen für Firmenfahrzeuge zur Förderung der Elektromobilität und die neuesten Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung. Das Buch ist erhältlich für DATEV-Mitglieder im DATEV-Shop oder auch im Online-Buchhandel bei Sack, bei Schweitzer online, bei Amazon oder bei Genialokal.

  • Hat Ihnen der Beitrag gefallen?
  • JaNein
Sigrun an der Heiden

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.

  • Trialog-Newsletter

    Sie möchten künftig keine wichtigen Tipps für Ihr Unternehmen verpassen?
    Mit dem kostenlosen Newsletter halten wir Sie auf dem Laufenden.

  • Experten-Suche

    Mit dem richtigen Partner die Digitalisierung der unternehmerischen Prozesse angehen! Finden Sie auf DATEV SmartExperts den passenden Experten.

    Ich suche








  • Auf Facebook mitdiskutieren

    Sie möchten das Thema vertiefen?
    Dann werden Sie gerne Fan und beteiligen sich an der Diskussion auf unserer Facebook-Seite

    Jetzt DATEV-Fanpage besuchen

  • DATEV im Web