Die Anforderungen an eine transparente und gesetzeskonforme Kassenführung sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Um Unternehmen bei der Erfüllung dieser Vorgaben zu entlasten, bietet MeinFiskal ab sofort die digitale Lösung DATEV Kassenmeldung an. Mit ihr lassen sich Kassenmeldungen einfach, sicher und direkt an die Finanzverwaltung übermitteln.
Gesetzlicher Hintergrund
Mit der Einführung der Kassenmeldepflicht durch den Gesetzgeber sind Unternehmen verpflichtet, alle elektronischen Aufzeichnungssysteme dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Pflicht betrifft sowohl bereits vorhandene Systeme, die bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden müssen, als auch neue Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 innerhalb eines Monats nach Anschaffung gemeldet werden müssen. Weitere Details zu den gesetzlichen Anforderungen finden Sie im bereits erschienenen TRIALOG-Beitrag.
Einführung der DATEV Kassenmeldung
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, bietet DATEV eine neue Lösung: Mit DATEV Kassenmeldung können Daten erfasst und eine Kassenmeldung an die Finanzverwaltung übermittelt werden.
DATEV Kassenmeldung wird über die Plattform MeinFiskal bereitgestellt und kann von Unternehmen und von Steuerkanzleien genutzt werden. Für die Übermittlung werden DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich.
Flexible Nutzungsmöglichkeiten
Die Nutzung der DATEV Kassenmeldung ist flexibel und kann auf unterschiedliche Weise erfolgen.
- Unternehmen können sich eigenständig auf MeinFiskal registrieren, die Kassenmeldung ausfüllen und an die Finanzverwaltung übermitteln.
- Auch Steuerberatungskanzleien können sich registrieren, die Kassenmeldung für ihre Mandanten ausfüllen und übermitteln. Dabei können sie Meldungen für mehrere Unternehmen in einem Account verwalten.
Vorteile der DATEV Kassenmeldung
- Die neue Lösung zur Kassenmeldung ermöglicht eine komfortable und formularbasierte Erfassung der notwendigen Daten und erfordert keine separate Registrierung bei Elster. Die Bearbeitung der Meldung ist geräteunabhängig. Erst für die Übermittlung an die Finanzverwaltung werden DATEV SmartCard oder DATEV SmartLogin erforderlich.
- Ein besonderer Vorteil der DATEV Kassenmeldung ist die langfristige Speicherung der Meldungen und Übermittlungsprotokolle in der DATEV-Cloud. Das bedeutet, dass Anpassungen und Änderungsmeldungen mit minimalem Aufwand vorgenommen werden können. Diese Funktion ist sowohl für Sie als Steuerberatungskanzlei als auch für Ihre Mandantschaft selbst nutzbar.
- Die DATEV Kassenmeldung erleichtert auch die Erstellung und Übermittlung von Änderungsmeldungen bei Anpassungen in der Betriebsstätte.
Um den Einstieg zu erleichtern, bietet DATEV ein spezielles Online-Seminar zur Kassenmeldepflicht 2025 an. In kompakten zwei Stunden vermittelt Steuerberaterin Lisa Wittmeier praxisnah alles, was Unternehmen zur neuen Pflicht wissen und umsetzen müssen – von rechtlichen Grundlagen über technische Anforderungen bis hin zu Tipps für eine reibungslose Betriebsprüfung.
Termine:
– 10. Juni 2025, 14:00–16:00 Uhr
– 23. Juni 2025, 09:30–11:30 Uhr
Kosten:
205,- € pro Teilnehmer.
Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Sie eine digitale Weiterbildungsbescheinigung.