Seit Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in der Europäischen Union und der neuen Fassung des Bundesdatenschutzgesetzes existieren neue verbindliche Anforderungen zum Datenschutz. Wer hohe Bußgelder vermeiden möchte, sollte dem Thema Datenschutz eine hohe Priorität einräumen und die neuen Regelungen im Unternehmen einführen.
Denn beim Thema Datenschutz geht es nicht nur um den Schutz der personenbezogenen Daten von Kundschaft oder Geschäftspartnern. Auch die personenbezogenen Daten der Belegschaft müssen geschützt werden. Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen müssen daher einige datenschutzrechtliche Vorgaben beachten.
In unserem Dialogseminar online „Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis – DS-GVO im Lohnbüro mit DATEV umsetzen“ können Sie sich zu diesem wichtigen Thema informieren. Sie erfahren alle datenschutzrechtlichen Neuerungen und Verpflichtungen. Setzen Sie die Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit im Bereich Personalwirtschaft in Ihrem Unternehmen um.