Kolumne

Insolvenzen: Die verlängerte Atempause

Unternehmen stehen aufgrund der Corona-Pandemie am Rande des wirtschaftlichen Abgrunds. Nur die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hält so manche Firma vom Absturz ab, einige können sogar saniert werden. Aber die Ausnahmeregelung hat Effekte, durch die auch andere Mittelständler in Mitleidenschaft gezogen werden.

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Die Namen klingen in den Ohren: Escada, AppelrathCüpper, Vapiano – nur einige Beispiele für Unternehmen, denen die Corona-Pandemie finanziell die Luft abgeschnürt hat. Manche traditionsreiche Firma ist dabei, mancher Betrieb, der schon vor der Krise nur noch wackelig auf den unternehmerischen Beinen stand. Manche Branche traf der Shutdown besonders hart, wo Gastronomie und Läden geschlossen blieben oder auch kulturelle Veranstaltungen nicht möglich waren. Dass nicht schon viel mehr Mittelständler in die Pleite geschlittert sind, ist zum einen sicher den finanziellen staatlichen Hilfen zu verdanken. Zum anderen hat auch die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht dazu beigetragen, dass so manche Firma wieder ins richtige Fahrwasser zurückfinden konnte.

Paradox: Trotz Krise weniger Insolvenzen

Das spiegelt sich in den Zahlen wider, die das Statistische Bundesamt in der vergangenen Woche bekanntgegeben hat. Demnach meldeten die deutschen Amtsgerichte im ersten Halbjahr gut 9.000 Unternehmensinsolvenzen. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes 6,2 Prozent weniger als im Vergleichszeitraum des Vorjahres. Die wirtschaftliche Not vieler Betriebe, die durch die Corona-Krise verursacht oder verschlimmert wurde, drückt sich damit bislang nicht in Insolvenzen aus.

Auch die Statistiker sind überzeugt, dass ein Grund für die durchaus positiven Zahlen ist, dass die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen seit dem 1. März 2020 ausgesetzt wurde. Wenn Firmen darauf verweisen können, dass sie unter den Auswirkungen der Pandemie so stark leiden, dass sie überschuldet oder zahlungsunfähig sind, können sie diese Regelung nutzen. Eine Regelung, die jetzt noch einmal verlängert wird: In der vergangenen Woche beriet der Bundestag in erster Lesung darüber.

Unternehmen: Welche vor der Insolvenz retten und welche nicht?

Ziemlich sicher ist, dass die modifizierte Regelung demnächst so beschlossen wird – und damit so manchem Unternehmen wieder etwas mehr Luft zum Atmen lässt. Ziemlich sicher ist aber auch, dass die politische Debatte, welche Betriebe gerettet werden sollten und welche nicht, auch in den kommenden Monaten anhalten dürfte. Schon jetzt ist die Rede von Zombie-Unternehmen – also Firmen, die sich bereits vor der Pandemie nur knapp über Wasser halten konnten. Weil sie vielleicht auf überkommene Geschäftsmodelle gesetzt oder Trends nicht rechtzeitig erkannt hatten. Oder vielleicht auch, weil das Geld für notwendige Investitionen fehlte. Und die jetzt gewissermaßen mitgeschleppt werden, obwohl der Wirtschaftskreislauf das eigentlich gar nicht mehr hergibt.

Im akuten Krisenmodus ist es möglicherweise sinnvoll, derartige Ausnahmeregelungen zu schaffen. Aber wie jede Ausnahme müssen diese zeitlich überschaubar sein, damit sie ihren regulierenden Charakter nicht verlieren. Denn Unternehmen, die künstlich am Leben erhalten werden, können unter Umständen auch anderen Unternehmen schaden – etwa durch schlechtes Zahlungsverhalten. Damit mittelständische Betriebe langfristig wieder genug Luft zum Atmen haben, ist es daher wichtig, essentielle Krisen nicht einfach nach hinten zu verschieben. Und vor allem ist es entscheidend, frühzeitig Warnsysteme zu etablieren und damit Unternehmen für die Zukunft krisenfest aufzustellen.

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Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CEO der DATEV eG. Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland. Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment. Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens.“

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