Digitalisierung und Kasse

Veranstalter: Handwerkskammer München und Oberbayern

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Ab 2020 „zündet“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. Kassensysteme müssen dann mit einer zertifizierten „Technischen Sicherheitseinrichtung“ (TSE) ausgestattet sein. Aufgrund der kurzfristigen Entwicklungs- und Implementierungsphase gibt es jedoch viele Fragezeichen und Unsicherheiten.

Die elektronische Rechnung (E-Rechnung):

Elektronische Rechnungen können dazu beitragen, kaufmännische Abläufe im Betrieb zu optimieren und effizient zu gestalten. Die Verwendung von E-Rechnungen wird auch von einer zunehmenden Zahl an Geschäftspartnern erwartet.

Ordnungsgemäße Aufbewahrung von Betriebsdaten:

Die GOBD (Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) stellen eine hohe technische Herausforderung dar.

Anforderungen an Kassensysteme ab 2020:

Ab 2020 „zündet“ die nächste Stufe des Kassengesetzes. So besteht dann eine Bon-Ausgabepflicht bei elektronischen Kassen, ebenso wie Anmeldepflicht von elektronischen Kassen beim Finanzamt.

Wir zeigen Ihnen in dieser Informationsveranstaltung, wie Sie diese meistern können, um damit Ihren Betrieb fit für die Zukunft zu machen.

Von 17:00 Uhr bis 17:30 Uhr können Sie sich im Vorfeld zum Vortrag, der von 18:00 Uhr bis ca. 20:00 Uhr dauert, bei einem Imbiss stärken. Im Anschluss an die Veranstaltung steht Ihnen der Referent der DATEV eG gerne für Fragen zur Verfügung.

Referent: Thomas Biermann (DATEV eG)

 

Aus der Veranstaltungsreihe: Kassennachschau