Das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ erlaubt es Betriebsprüfern bereits seit 1.1.2018 unangekündigte Betriebsbesuche und eine unangekündigte Kassennachschau durchzuführen. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Betriebsprüfer ihren Fokus auf die Verfahrensdokumentation legen. Bereits kleine Fehler bei der Aufzeichnung, Dokumentation und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen können erhebliche Folgen, z.B. in Form von Hinzuschätzungen haben. Dies ist Grund genug, sich und seine Mitarbeiter auf die Kassennachschau vorbereiten.
Darüber hinaus müssen aufgrund des Kassengesetzes vom 16.12.2016 in Deutschland 1,7 Millionen Kassensysteme mit einer manipulationssicheren Software im nächsten Jahr nachgerüstet werden.
Unser Fachreferent, Christian Goede-Diedering, von der Firma DATEV eG gibt umfassende Erläuterungen zu den Anforderungen an Kassensysteme und was Unternehmen beachten und wissen müssen.