Betriebsprüfung 4.0

Digitaler Datenzugriff der Finanzverwaltung

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Jedes Jahr werden hunderttausende Betriebsprüfungen durchgeführt. Als Konsequenz folgen häufig beträchtliche Nachforderungen. Unternehmen müssen sich darauf einstellen, dass Betriebsprüfer durch das elektronische Verfahren sehr viel schneller, detaillierter und tiefer Einblick in die Buchführung und sonstige steuerlich relevante Daten wie Kassensysteme erhalten. An Praxisbeispielen erfahren Sie, was Unternehmen bei der digitalen Betriebsprüfung erwartet und wie Sie sich darauf vorbereiten können.

Jedes Jahr werden bei mehreren hunderttausend Unternehmen steuerliche Außenprüfungen (Betriebsprüfungen) durchgeführt. Dabei werden regelmäßig beträchtliche Steuerbeträge nachgefordert. Unternehmen sind in Deutschland verpflichtet, ihre steuerrelevanten Daten für den Zugriff durch die Betriebsprüfung maschinell auswertbar zu archivieren und zeitnah zugänglich zu machen.
Vom Unternehmer sind dabei die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) zu erfüllen. Die Außenprüfer der Finanzverwaltung werten die Steuerdaten mit einer Prüfsoftware aus. Im Fokus steht jedoch nicht mehr die Analyse einzelner Daten, sondern der gesamte Buchführungsprozess inklusive der daran beteiligten Vorsysteme und Schnittstellen (z. B. Fakturaprogramme, Warenwirtschaft, Zeiterfassung).

Unternehmer müssen sich darauf einstellen, dass die Prüfer des Finanzamtes durch das elektronische Verfahren sehr viel schneller, detaillierter und tiefer Einblick in die Buchführung sowie die getätigten Abrechnungen des Betriebes nehmen können.
Dabei ist nicht nur die Buchführung betroffen. Auch steuerrechtlich relevante Daten z. B. aus Kassensystemen oder der Kosten- und Leistungsrechnung sowie des Auftrags- und Bestellwesens werden als elektronische Daten angefordert, geprüft und analysiert.

Referent: Guido Badjura, DATEV eG