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Arbeitsrecht & Soziales

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Beim Kündigungsschutz sind Kleinbetriebe etwas entlastet

Kündigungsschutz ist auch für Klein­be­trie­be The­ma. Vom Kün­di­gungs­schutz­ge­setz sind sie aus­ge­nom­men, doch an­de­re Vor­ga­ben grei­fen. Des­halb soll­te vor je­der Ent­las­sung mit dem An­walt oder der An­wäl­tin de­tail­liert ge­klärt wer­den, ob oder wie die Kün­di­gung wirksam ist.

Krankheitsbedingte Kündigung – genau Voraussetzung prüfen

Arbeitnehmer kön­nen ei­ne krank­­heits­­be­­ding­­te Kün­­di­­gung durch den Ar­beit­ge­ber er­hal­ten. Da­für müs­sen die Vor­aus­set­zun­gen er­füllt sein. Be­trie­be soll­ten mit an­walt­li­cher Un­ter­stüt­zung al­le er­for­der­li­chen Schrit­te voll­zie­hen, da­mit die Kün­di­gung vor Gericht besteht.

Verhindern Sie, dass einer Kündigung die Rache folgt

Nach ihrer Kün­di­gung den­ken man­che Be­schäf­tig­te an Ra­che. Un­ter­neh­men brau­chen ein Sys­tem, um sol­che At­ta­cken zu er­ah­nen und so zu ver­mei­den. Sinn­voll ist ei­ne Ri­si­ko­ab­schät­zung, wer wie ag­gres­siv auf ei­ne Ent­las­sung re­a­giert und wel­cher Scha­den dann droht.