Wünschen Beschäftigte eine Freistellung fürs Ehrenamt, sind viele Arbeitgeber überrascht. Dabei besteht häufig ein gesetzlicher Anspruch. Unternehmer sollten dieses Thema grundsätzlich mit Anwalt und Steuerberater besprechen, aber dann jeden Fall einzeln prüfen.
Beim Gründen ist die Wahl der Rechtsform eine große Entscheidung. Ändern sich die Umstände, kann ein Rechtsformwechsel sinnvoll sein. Der allerdings sollte stets nur nach enger Abstimmung mit Fachleuten für steuerliche und rechtliche Fragen stattfinden.
Für Arbeitnehmer gibt es wegen neuer Regeln zur Zeitarbeit keinen Werkvertrag mehr. Das ist beim Formulieren von Verträgen wichtig. Unternehmen müssen diese Abgrenzung zwischen Arbeitsrecht und BGB beachten, um unfreiwillige Festanstellungen zu vermeiden.
Aufgaben und Grundlagen der Personalführung sind in der Theorie schnell vermittelt, doch die praktische Umsetzung fällt häufig schwer. Vorgesetzte sollten ihre Personalführung, Instrumente und Führungsstile der Situation anpassen und auf starre Hierarchien verzichten.
Viele Beschäftige fragen erst nach einem Arbeitsunfall: Was ist ein Durchgangsarzt? Unternehmen sollten ihnen dies schon vorher erklären. Sie müssen wissen, dass dann die Pflicht besteht, zum Durchgangsarzt zu gehen – sonst droht Ärger bei den Behandlungskosten.
In der Krise lohnt sich die Entwicklung einer guten Personalstrategie. Wer jetzt die richtigen Schritte einleitet, profitiert im Aufschwung. Statt Personal freizusetzen, gilt es Fachkräfte zu binden und zu qualifizieren. Das bringt langfristig Vorteile.
Langzeitkranke kosten Arbeitgeber viel Geld. Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) hilft ihnen, wieder in den Job zurückzukehren. Oft lassen sich damit krankheitsbedingte Kündigungen vermeiden, Fehlzeiten reduzieren und Fachkräfte im Unternehmen halten.
Überstunden für den Urlaub ansparen, Gleitzeit organisieren, Winterarbeitslosigkeit abfedern – das Arbeitszeitkonto ist für viele Zwecke gut. Der Einsatz sollte aber sorgfältig mit dem Steuerberater und mit dem Anwalt besprochen werden, um Fehler zu vermeiden.
Bisher war der Weg in die Teilzeit für Beschäftigte oft eine Einbahnstraße. Die 2019 ins Gesetz eingebaute Brückenteilzeit soll das ändern. Arbeitgeber sollten mit Anwalt und Steuerberater darüber sprechen, wie sich die neuen Möglichkeiten am besten nutzen lassen.