Versicherung & Vorsorge

Flottenversicherung senkt Kosten bei Versicherung mehrerer Firmenwagen

Mit einer Fuhr­park­ver­si­che­rung oder Kfz-Flot­ten­ver­si­che­rung las­sen sich die Kos­ten für die Ver­si­che­rung ge­werb­li­cher Fir­men­wa­gen sen­ken. Wer Ri­si­ken in ei­ner Po­lice bün­delt, statt für je­des Fir­men­fahr­zeug ei­ne Ver­si­che­rung ab­zu­schlie­ßen, kann bis zu 30 Prozent sparen.

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Viele Unternehmen betreiben einen stattlichen Fuhrpark. Ob Werkstattwagen, Transporter oder Firmenwagen für Außendienstler – mit einer Flottenversicherung fahren Handwerksbetriebe und Gewerbe dann oft günstiger als mit einer eigenen Versicherung für jedes Firmenfahrzeug. Durch eine Kfz-Flottenversicherung, auch Fuhrparkversicherung genannt, lassen sich die Kosten reduzieren – sie ist ein Rahmenvertrag für alle Kfz, die gewerblich im Einsatz sind. Die Assekuranz bewertet nicht das Risiko für ein einzelnes Fahrzeug, sondern den ganzen Fuhrpark. Deshalb spielt auch die Frage „Wer darf fahren?“ bei der Flottenversicherung eine kleinere Rolle, als wenn für jeden Firmenwagen eine eigene Versicherung vereinbart wird. Der verwaltungstechnisch geringere Aufwand erlaubt Rabatte auf die Versicherungsbeiträge. Je nach Flottengröße, Fahrzeugart und Branche lassen sich die Kosten per Flottenversicherung um bis zu 30 Prozent senken, während die Nachteile überschaubar bleiben. Trotzdem lohnt sich Nachrechnen: Bei einigen wenigen Firmenwagen könnte eine Versicherung pro Firmenfahrzeug günstiger sein. Denn der Preisvorteil einer Flottenversicherung steigt unter anderem mit der Fuhrparkgröße.

Was ist eine Kfz-Flottenversicherung oder Fuhrparkversicherung?

Flottenversicherung für Kfz, die gewerblich genutzt werden

Fuhrparkversicherung: Ab drei Firmenwagen eine Versicherung

Fast jedes Firmenfahrzeug lässt sich in Versicherung integrieren

Schutz erweitern: Baukastensystem der Fuhrparkversicherung

Preismodelle der Versicherer: Sparen per Flottenversicherung

Versicherung pro Firmenwagen oder Flottenversicherung: Wer darf fahren?

Was ist ei­ne Kfz-Flot­ten­ver­si­che­rung oder Fuhr­park­ver­sich­erung?

Eine Kfz-Flottenversicherung ist für alle Gewerbe interessant, die mehrere Fahrzeuge im Einsatz haben. Größenvorteile zahlen sich bei der Flottenversicherung nämlich aus: Je mehr Firmenwagen die Versicherung umfasst, desto niedriger fallen die Kosten pro Firmenfahrzeug aus. Eine Flottenversicherung lässt sich aber nur für Kfz abschließen, die gewerblich genutzt werden. Dazu gehören neben dem klassischen Firmenwagen – etwa als Bestandteil des Geschäftsführergehalts oder als geldwerter Vorteil für Beschäftigte – auch Spezialfahrzeuge für Lieferdienste oder Speditionen. Privatfahrzeuge lassen sich dagegen nicht per Kfz-Flottenversicherung absichern, selbst wenn die Unternehmerfamilie über einen kleinen Fuhrpark verfügt. Entscheidend ist, dass die Wagen auf die Firma angemeldet und im betrieblichen Einsatz sind. Nur dann lassen sich alle Betriebskosten, inklusive Versicherungsprämie, steuerlich ansetzen. Eine Fuhrparkversicherung umfasst die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haftpflichtversicherung sowie in der Regel eine Teilkasko- oder Vollkaskodeckung. Der Versicherungsschutz lässt sich zudem durch weitere Bausteine ergänzen. Für Betriebe hat eine Flottenversicherung daher meist mehr Vor- als Nachteile.

Das Video zeigt, wie sich ein geldwerter Vorteil aus der Privatnutzung von Firmenwagen berechnen lässt und worauf Unternehmen achten sollten.

Flotten­ver­sich­erung für Kfz, die ge­werb­lich ge­nutzt wer­den

Selbstständige, die lediglich ein Firmenfahrzeug nutzen, können bei der Versicherung keine Größenvorteile nutzen. Ihre Kosten bei der Kfz-Versicherung hängen maßgeblich davon ab, wer den Firmenwagen fahren darf und wie viele Kilometer jährlich zusammenkommen. Auch der Fahrzeugtyp, die Nutzungsart sowie mögliche Vorschäden fließen in die Risikobeurteilung ein und bestimmen somit Schadenfreiheitsklasse und Beitragssatz. Dagegen beeinflusst bei einer Fuhrparkversicherung oder Kfz-Flottenversicherung die Frage „wer darf fahren?“ die Kosten weniger stark. Denn die Assekuranz kalkuliert das Gesamtrisiko eines Fuhrparks. Die Flottenversicherung gilt nämlich für alle Kfz, die gewerblich genutzt werden und auf den Betrieb zugelassen sind. Je mehr Firmenwagen die Versicherung umfasst, desto günstiger ist in der Regel die Haftpflicht- und Kaskoabsicherung pro Firmenfahrzeug. Viele Gewerbe sichern sich mit einer Flottenversicherung einen Vorteil bei den Kosten – Nachteile in Form hoher Prämien oder schlecht versicherbarer Risiken haben manchmal allerdings Branchen, deren Hauptgeschäft auf der Straße stattfindet. Speditionen und Paketdienste etwa bekommen mitunter keine Fuhrparkversicherung.

Fuhr­park­ver­siche­rung: Ab drei Fir­men­wa­gen ei­ne Ver­sich­erung

Eine Haftpflichtversicherung ist für Unternehmen die wichtigste Police. Zwar sollte die Geschäftsführung bei der betrieblichen Absicherung immer Kosten und Nutzen abwägen, doch die Betriebshaftpflicht ist alternativlos. Und die Kfz-Haftpflicht sogar ein Muss. Egal, ob Selbstständige für ein einzelnes Firmenfahrzeug eine Versicherung abschließen oder für mehrere Firmenwagen eine Kfz-Fuhrparkversicherung – die Haftpflichtpolice ist gesetzlich vorgeschrieben. Deshalb umfasst eine Flottenversicherung, die drei oder mehr gewerblich genutzte Kfz absichert, stets eine Haftpflichtversicherung. Über den darüberhinausgehenden Schutz entscheidet die Firmenleitung: Eine Flottenversicherung kann je nach Gewerbe sehr unterschiedliche Bausteine beinhalten. In Abhängigkeit von Nutzung und Fahrzeugtyp lässt sich etwa der Kaskoschutz individuell zuschneiden. Auch Zusatzleistungen wie eine Neuwertentschädigung für Lkw oder die Absicherung von Umweltschäden lassen sich integrieren. Jede betriebliche Kfz-Flottenversicherung sieht also anders aus, die Kosten lassen sich schlecht vergleichen. Darüber hinaus birgt eine Fuhrparkversicherung oder Flottenversicherung nur selten Nachteile. Wichtig für die Kostenkalkulation: Wer fahren darf, fällt beim Preis weniger ins Gewicht.  

Fast je­des Fir­men­fahr­zeug lässt sich in Ver­sich­erung in­te­grie­ren

Eine Kfz-Flottenversicherung können Gewerbe und Handwerk nur abschließen, wenn sie mehrere Fahrzeuge betrieblich nutzen. Ein Firmenfahrzeug oder auch zwei Firmenwagen im geschäftlichen Einsatz reichen der Versicherung meistens nicht. Viele Assekuranzen bieten eine Fuhrparkversicherung oder Flottenversicherung zu günstigeren Kosten erst an, wenn Unternehmen mindestens drei, oft sogar zehn und mehr Fahrzeuge versichern. Einige Anbieter begrenzen aber auch die Fuhrparkgröße nach oben oder schließen Spezialfahrzeuge – beispielsweise für Gefahrguttransporte – vom Versicherungsschutz aus. Wer sich für eine Flottenversicherung interessiert, sollte diese Nachteile kennen sowie Kosten und Leistungen vergleichen. Sinnvoll ist es, spezialisierte Makler einzuschalten, um den optimalen Versicherungsschutz zu definieren. Denn eine Flottenversicherung für gewerblich genutzte Kfz muss auf die Bedürfnisse des jeweiligen Betriebs zugeschnitten sein. Wie viele und welche Firmenwagen soll die Versicherung abdecken? Für welche Risiken soll die Fuhrparkversicherung aufkommen, und bis zu welcher Summe? Lassen sich die Kosten der Flottenversicherung senken, wenn festgeschrieben ist, wer fahren darf? Welche Fahrerlaubnis ist vorzulegen?

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Schutz er­wei­tern: Bau­kasten­sys­tem der Fuhr­park­ver­sich­erung

Unternehmen sollten eine Kfz-Flottenversicherung auf ihr Gewerbe sowie ihre betrieblichen Bedürfnisse zuschneiden lassen. Makler helfen, den erforderlichen Versicherungsumfang zu bestimmen und die passende Flottenversicherung mit günstigen Kosten und guten Leistungen zu finden. Folgende Bausteine lassen sich in eine Fuhrparkversicherung integrieren:

  • Die Kfz-Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden bis zur vereinbarten Deckungssumme ab. Sie leistet, wenn durch ein Firmenfahrzeug eine dritte Person verletzt wird, Unfallschäden oder Schadenersatzansprüche zu regulieren sind. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist Pflicht.  
  • Eine Kfz-Kaskoversicherung als Baustein der Fuhrparkversicherung gilt für Schäden an Firmenwagen. Die Teilkasko zahlt bei Diebstahl, Glasbruch, Brand oder Explosion, Elementarschäden sowie einem Wildunfall. Die Vollkasko sichert darüber hinaus selbst verursachte Unfallschäden ab. Auch wenn Dritte ein Firmenfahrzeug mutwillig beschädigen, tritt der Versicherungsfall ein. 
  • Die Eigenschadenversicherung greift bei Zusammenstößen von Fahrzeugen des betrieblichen Fuhrparks.
  • Eine Neuwertentschädigung für Lkw und Zugmaschinen in den ersten zwei Jahren kann sich rechnen.
  • Brems-, Betriebs- und Bruchschäden lassen sich als Zusatzleistung der Flottenversicherung für gewerblich genutzte Kfz absichern, das empfiehlt sich vor allem für Lkw. 
  • Auslandsreisen können ebenfalls zusätzlich abgesichert werden.
  • Der Versicherungsschutz für geleaste Firmenwagen, die sogenannte GAP-Deckung, greift bei Totalschaden oder Diebstahl. Sie schließt die finanzielle Lücke, die entstehen kann, wenn die Kaskoversicherung nur den Wiederbeschaffungswert erstattet und das Unternehmen seinerseits einen höheren Restleasingwert an die Leasingfirma zahlen muss. 
  • Eine Unfallversicherung für Fahrerinnen und Fahrer.
  • Eine Absicherung von Umweltschäden, die in der Haftpflichtpolice oft nicht enthalten ist.
  • Zusatzleistungen wie etwa Pannenhilfe.
  • Eine Transportversicherung zur Absicherung von Frachtgut.
  • Eine Autoinhaltsversicherung zahlt, wenn eigene Waren, Ersatzteile oder Werkzeuge des Unternehmens beschädigt oder gestohlen werden.
  • Die Versicherung von Schäden an elektrischen Firmenwagen, insbesondere an den Akkus sowie daraus resultierenden Folgeschäden.

Per Kfz-Flotten­ver­sich­erung kön­nen Ge­wer­be Kos­ten sen­ken

Einzelpolicen haben im Vergleich zur Kfz-Flottenversicherung beziehungsweise Fuhrparkversicherung oft Nachteile, besonders was die Kosten betrifft. Wer eine Versicherung für nur ein Firmenfahrzeug oder einige wenige Firmenwagen benötigt, muss meistens Einzelpolicen abschließen. Einen Vertrag für den gesamten Fuhrpark, also die klassische Flottenversicherung, bekommen nur Firmen, die mehrere Kfz gewerblich nutzen. Wie groß der Vorteil bei den Kosten der Flottenversicherung ausfällt, hängt vom jeweiligen Gewerbe sowie der Art und Anzahl der Firmenwagen ab. Auch die Nutzung, die Jahresfahrleistung, der Schadensverlauf sowie der Abstellort – stehen die Fahrzeuge auf einem frei zugänglichen Parkplatz oder auf dem videoüberwachten Firmengelände – beeinflussen die Höhe des Versicherungsbeitrags. Die Assekuranzen schätzen, dass eine Flottenversicherung im Vergleich zu den jeweiligen Einzelpolicen bis zu 30 Prozent günstiger sein kann. Generell gilt als Faustformel: Umfasst die Kfz-Flottenversicherung einen größeren Fuhrpark, gewährt die Versicherung in der Regel großzügige Rabatte – es sei denn, die Fahrzeuge sind im betrieblichen Dauereinsatz und haben entsprechend hohe Schadensquoten.

Preis­mo­delle der Versicherer: Spa­ren per Flotten­ver­sich­erung

Schließen Unternehmerinnen oder Unternehmer statt Einzelpolicen eine Flottenversicherung ab, können sie damit oft ihre Kosten senken. Um wieviel, sollten sie berechnen lassen, indem sie mehrere Vergleichsangebote einholen. Die Assekuranzen nutzen je nach Fuhrparkgröße und Risiko zwei Preismodelle. Wenn eine Kfz-Flottenversicherung nur wenige Firmenwagen absichern soll, kalkuliert die Versicherung den Beitrag pro Fahrzeug anhand der geltenden Schadensfreiheitsklasse. Dadurch entsprechen die Kosten der Flottenversicherung der Summe der Beiträge pro Fahrzeug.

Im Unterschied zu Einzelpolicen sind für den Abschluss einer Fuhrparkversicherung weniger Angaben zu den Firmenwagen und ihrer Nutzung nötig. Je größer die Unternehmensflotte ist, desto weniger kommt es bei der Versicherung auf das einzelne Firmenfahrzeug an. Die Kfz-Flottenversicherung betrachtet den gesamten Fuhrpark als versichertes Risiko. Schäden an einzelnen Firmenwagen fallen weniger ins Gewicht und führen nicht automatisch zu Beitragserhöhungen. Die Assekuranzen kalkulieren nach dem Stückpreismodell: Eine Flottenversicherung teilt die gewerblich genutzten Kfz in Fahrzeuggruppen – beispielsweise nach Motorleistung – ein, für die ein fester Stückpreis gilt. Dessen Höhe ist abhängig von der Schadenshistorie. Wer unfallfrei fährt, bekommt Beiträge zurückerstattet. Im Schadensfall kann sich der Stückpreis einer Fahrzeuggruppe auch erhöhen – nicht jedoch pauschal der Preis für den gesamten Fuhrpark. Mit einer Selbstbeteiligung lassen sich die Kosten für die Flottenversicherung weiter senken, doch nicht für jedes Gewerbe gleichermaßen. Bei Pkw sind 150 bis 300 Euro Selbstbeteiligung üblich, bei Lkw zum Teil auch 2.500 Euro.

Ver­sich­erung pro Fir­men­wa­gen oder Flotten­ver­sich­erung: Wer darf fah­ren?

Brauchen Unternehmen für ein Firmenfahrzeug oder einen Firmenwagen eine Versicherung, ist zunächst die Frage „wer darf fahren?“ zu klären. Mitunter kommen die Fahrerinnen und Fahrer dann namentlich in die Police. Steuert jemand anderes, sind Unfallschäden so in der Regel nicht versichert. Anders ist dies bei einer Kfz-Flottenversicherung: Wer fahren darf, ist klar. Meistens alle Beschäftigten des Unternehmens, solange der Fahrerkreis nicht bewusst eingeschränkt wird, um die Kosten für die Flottenversicherung zu senken. Doch bei solchen Regelungen drohen auch Nachteile. Betriebe müssen etwa zweifelsfrei nachweisen können, wer am Steuer saß. Eine lückenlose Dokumentation per Fahrtenbuch oder Fahrtenschreiber sowie ein funktionierendes Flottenmanagement sind also Pflicht. Damit die Fuhrparkversicherung im Schadensfall zahlt, sollten Unternehmen die Bedingungen der Flottenversicherung für ihr Gewerbe genau studieren. Gibt es Ausschlüsse? Reichen die Deckungssummen? Leistet die Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit? Damit die Flottenversicherung alle Kfz, die sie gewerblich nutzen, optimal absichert, sollten Unternehmen deshalb einen Makler einschalten.

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Sigrun an der Heiden

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.

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