Trends & Innovationen

Am besten noch 2022 in ein Elektro-Nutzfahrzeug investieren

Auch oh­ne För­de­rung kann sich ein E-Nutz­fahr­zeug rech­nen. Doch 2022 kön­nen Be­trie­ben so­gar noch Zu­schüs­se für In­ves­ti­tio­nen win­ken. Wer ein elek­tri­sches Nutz­fahr­zeug an­schaf­fen will, soll­te den An­trag aber rasch stel­len, be­vor die För­der­gel­der er­schöpft sind.

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E-Autos liegen im Trend – nicht nur im Privatbereich, sondern trotz künftig sinkender Förderung auch für den betrieblichen Einsatz. Aber so manches Elektro-Nutzfahrzeug dürfte für viele Unternehmen ebenfalls interessant sein. Und das nicht nur aus steuerlichen Gründen, sondern ebenso mit Blick auf die Gesamtkosten. Sowie natürlich wegen der nach aktuellem Stand teilweise auch über 2022 hinaus attraktiven Förderung rund um E-Nutzfahrzeuge und E-Lkw. Wer sich noch Geld sichern will, sollte allerdings schleunigst handeln. Denn wer zuerst kommt, mahlt zuerst, und insgesamt sind die Budgets enger begrenzt als die Reichweite manches E-Lkw. Unternehmerinnen und Unternehmer, die ein elektrisches Nutzfahrzeug anschaffen sowie gefördert haben wollen, sollten darum rasch mit der Steuerberatungskanzlei die Investition durchrechnen und zügig den Förderantrag abschicken. Das gilt, obwohl sich der Begriff E-Nutzfahrzeug eher auf leichte Nutzfahrzeuge bezieht, auch für die zusehends an den Start gehenden schwereren Lkw.

Es gibt weiter genug Gründe für ein Elektro-Nutzfahrzeug

Noch lockt für E-Nutzfahrzeug und E-Lkw eine Förderung

Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge läuft 2022 punktuell aus

Bei der Entscheidung die Reichweite der E-Lkw bedenken

Förderung von E-Lkw ist an den Einsatz im Betrieb geknüpft

Es gibt weiter genug Gründe für ein Elektro-Nutzfahrzeug

Wer nach guten Gründen für Elektro-Nutzfahrzeuge oder E-Lkw sucht, wird auch und gerade 2022 fündig, ganz unabhängig von dafür verfügbarer Förderung. Steigende Diesel- und Spritpreise haben schon viele Autofahrer und Autofahrerinnen zum Nachdenken über E-Autos gebracht. Zwar steigen auch die Strompreise. Doch Unternehmen, die selbstproduzierte Solar- oder Windenergie nutzen, sparen mit dem E-Nutzfahrzeug oder -Firmenwagen auf Dauer viel Geld. Und auch für die übrigen kann sich die Investition rechnen. Außerdem zahlt sich ein elektrisches Nutzfahrzeug im Hinblick auf Klimaschutz aus und löst Probleme, die nur Verbrenner bereiten. Allerdings existieren bei mit Strom betriebenen Fahrzeugen weiter viele Bedenken, etwa mit Blick auf den Einsatzradius. Nicht nur bei einem E-Lkw spielt die Frage der Reichweite eine Rolle, sondern auch bei einem E-Pkw. Das gilt es bei der Investitionsentscheidung zu berücksichtigen. Außerdem sollten die Beschäftigten eine Schulung für sparsames Fahren absolvieren, die sich aus Sicherheitsgründen aber sowiesio immer für Firmenwagenfahrerinnen und -fahrer empfiehlt.

Manches Unternehmen freut sich auch über die niedrigeren Wartungskosten der Elektro-Nutzfahrzeuge. Langfristig lohnen können sich E-Nutzfahrzeuge oder E-Lkw schon dadurch – selbst ohne Förderung. Prüfen sollten Firmenchefs und -chefinnen allerdings genau, wofür sie das E-Nutzfahrzeug oder den E-Lkw einsetzen wollen, denn die Reichweite ist nach wie vor begrenzt. Die Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge sollten sie noch 2022 beantragen – wer weiß, wie sich die Förderbedingungen in der Zukunft ändern. Für Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien läuft die Förderung auch nach Jahresende vermutlich weiter, teilweise wurde sogar aufgestockt.

Noch lockt für E-Nutzfahrzeug und E-Lkw eine Förderung

Dass E-Autos und E-Nutzfahrzeuge beliebt sind wie nie, hat natürlich nicht nur mit ihren wirtschaftlichen und ökologischen Vorteilen zu tun. Ein entscheidender Grund dafür, dass sich 39 Prozent der Fuhrparkverantwortlichen eine entsprechende Investition vorstellen können, ist die staatliche Förderung, die die für E-Lkw oder E-Nutzfahrzeuge nach wie vor höheren Kosten abfängt. Das ergab eine Studie der Beratungsgesellschaft Data Force zum Thema E-Autos in Fuhrparks. Erklärte Ziele der Fördermaßnahmen insbesondere für ein Elektro-Nutzfahrzeug sind neben dem Klimaschutz sowie der Verbesserung der Luftqualität auch merkliche Effekte beim Lärmschutz. Zwar schraubt die Bundesregierung die Förderung von E-Autos und E-Lkw seit 2022 mehr und mehr zurück. Doch noch ist einiges an Förderung drin, wenn jemand ein elektrisches Nutzfahrzeug anschafft oder in den Aufbau von Tank- und Ladeinfrastruktur investiert.

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Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge läuft 2022 punktuell aus

In einem ersten Schritt plant das Bundesverkehrsministerium ab Anfang 2023 die Reduzierung der Bundesförderung für E-Autos deutlich zu reduzieren. Bis zu welcher Höhe welcher Fahrzeugtyp förderfähig ist, gibt es beim Bafa. Ab September 2023 beschränkt sich die Förderung dann voraussichtlich auf Privatpersonen. Unternehmen könnten von da an leer ausgehen – auch mit Blick auf ein Elektro-Nutzfahrzeug. Noch prüft das Ministerium, ob Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen weiterhin eine Förderung erhalten sollen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich bereits grundsätzlich entschieden haben, ein elektrisches Nutzfahrzeug anzuschaffen, sollten sich wegen der unklaren Perspektive für die Förderung besser beeilen.

Wer sich definitiv für Elektro-Nutzfahrzeuge interessiert, sollte also 2022 keine Zeit verlieren – und die Förderung rasch beantragen. Unternehmerinnen und Unternehmer, die sich noch nicht endgültig entschieden haben, sollten die Anschaffung von einem E-Nutzfahrzeug oder E-Lkw unabhängig von der möglichen Förderung genau kalkulieren. Mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin gilt es, diese Investition sauber durchzurechnen. Die 2022 noch verfügbare Förderung für das E-Nutzfahrzeug oder den E-Lkw bemisst sich nämlich in der Regel nicht am Gesamtbetrag, sondern den Mehrkosten gegenüber herkömmlich angetriebenen Nutzfahrzeugen. Nur Fachleute können die Förderbedingungen seriös in Geldbeträge übersetzen. Außerdem können sie feststellen, welche Förderung mit anderen finanziellen Anreizen kombinierbar ist und was nicht kumuliert werden darf. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten mit ihrem Steuerberater oder ihrer Steuerberaterin am besten gleich die diversen Fördermöglichkeiten erkunden und durchrechnen, was zu beantragen sich für sie am meisten lohnt.

Bei der Entscheidung die Reichweite der E-Lkw bedenken

Ein wichtiges Kriterium, ob sich ein Elektro-Nutzfahrzeug oder auch E-Lkw fürs Unternehmen lohnt und wenn ja, welches Fahrzeug, ist neben der Förderung auch die Reichweite. In der Regel schaffen E-Nutzfahrzeuge nämlich nicht mehr als knapp 300 Kilometer und E-Lkw immerhin rund 500 Kilometer. Vergrößern können Unternehmerinnen und Unternehmer oder ihre Beschäftigten die Reichweite für ihr elektrisches Nutzfahrzeug, indem sie ein paar Regeln beim Beladen beachten. Auf E-Lkw mit bis zu 1.000 Kilometern Reichweite werden Unternehmerinnen und Unternehmer aber wohl noch warten müssen.

Elektrisches Nutzfahrzeug: Hybride bringen mehr Reichweite

Um mehr Reichweite für ein elektrisches Nutzfahrzeug zu gewinnen, können Unternehmen auf Hybrid-Fahrzeuge zurückgreifen. Diese lassen sich im Fall der Fälle auf konventionellen Antrieb umschalten. Das verbessert die Reichweite eines E-Lkw. So steht die E-Mobilität auch Betrieben offen, die nicht nur, aber auch regional großflächiger tätig sind und wegen der durch ein Elektro-Nutzfahrzeug eingeschränkten Reichweite sonst auf ein Elektrofahrzeug verzichten würden. Unternehmer und Unternehmerinnen sollten sich aber sputen, wenn sie die Prämie noch mitnehmen wollen. Wer wegen größerer Reichweite auf ein reines E-Nutzfahrzeug wartet, kann sich trösten: Zumindest vorerst bleiben Steuervorteile auch von nicht mehr geförderten Elektro- und Hybridfahrzeugen weiter bestehen, während die direkte Förderung für Elektro-Nutzfahrzeuge und E-Lkw nach 2022 wegfallen soll.

Förderung von E-Lkw ist an den Einsatz im Betrieb geknüpft

Mancher Unternehmer und manche Unternehmerin hat 2022 vielleicht ganz andere Sorgen, als die, in ein Elektro-Nutzfahrzeug zu investieren – Förderung hin oder her. Nicht wenige Firmen wägen gerade händeringend ab, wie sie auf fünfstellige Summen gestiegene Preise für Gas oder Strom bezahlen sollen. In die Insolvenz gehen deshalb gerade bekannte Unternehmen wie der Toilettenpapierhersteller Hakle oder der Schuhhändler Görtz. Als Ausweg aus dem Liquiditätsengpass nun ein zuvor erworbenes Elektro-Nutzfahrzeug zu Geld zu machen, wäre allerdings riskant. Denn zwar muss die Förderung für bis 2022 gezahlte E-Nutzfahrzeuge oder E-Lkw nicht komplett zurückgezahlt werden. Doch wenn ein Unternehmen das Fahrzeug oder die Infrastruktur vor Ablauf der vierjährigen Zweckbindungsfrist veräußert, nach der Fahrzeug-Zulassungsverordnung außer Betrieb setzt oder aus anderen Gründen nicht mehr dem bewilligten Förderzweck entsprechend nutzt, kann sehr wohl ein Anteil mit Zinsen zurückgefordert werden. Bevor ein elektrisches Nutzfahrzeug also in den Verkauf geht, sollten die finanziellen Konsequenzen mit der Steuerberatungskanzlei durchgerechnet werden.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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