Finanzierung & Förderung

Leasing bringt Vorteile für Selbstständige

Selbst­stän­di­ge, Frei­be­ruf­ler und das Klein­ge­wer­be nut­zen Leasing – wenn die Bo­ni­tät da­für reicht, kön­nen sie so et­wa ihre Steuer op­ti­mie­ren. Die Ent­schei­dung zwischen Leasing und Fi­nan­zie­rung soll­ten sie aber nur nach Rück­spra­che mit der Steuer­kanz­lei tref­fen.

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Selbstständige, Freiberufler, das Kleingewerbe und Gründer, die sich als Kleinunternehmer selbstständig machen, nutzen verstärkt Leasing, um ihre Liquidität zu schonen. Statt ein Wirtschaftsgut zu kaufen, zahlen sie eine monatliche Rate, um es für einen bestimmten Zeitraum einsetzen zu dürfen. Diese Nutzungsüberlassung gegen Gebühr regelt der Leasingvertrag, die Rate setzen Selbstständige von der Steuer ab. Als Kleinunternehmer, Selbstständiger oder Freiberufler das Leasing in den Finanzierungsmix einzubeziehen, ist inzwischen gängige Praxis. KMU und Selbstständige beantworten die Frage „Leasing oder Finanzierung?“ sehr eindeutig. Über 40 Prozent gaben 2020 in einer Umfrage des Fachverbands an, Wirtschaftsgüter immer oder häufiger zu leasen statt zu kaufen. Im Fünfjahresvergleich ist das eine Zunahme von über zehn Prozent. Weitere 40 Prozent nutzen Leasing sporadisch – als Alternative zum Bankkredit. Der Gesamtbestand der verleasten Wirtschaftsgüter erreicht einen Wert von rund 200 Milliarden Euro. Leasing für Selbstständige ist jedoch an Voraussetzungen geknüpft – Bonität und Auftragslage müssen stimmen.

Leasing für Selbststän­dige, Frei­be­ruf­ler und Klein­unter­neh­mer

Die Zahlen belegen, dass besonders das Kleingewerbe sowie Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer vom Leasing profitieren. Der Grund ist simpel: Wer teure Investitionen nicht mal eben locker aus der Firmenkasse zahlen kann, braucht eine Fremdfinanzierung. Oft wollen kleine Betriebe ihre Kreditlinie bei der Bank aber nicht über Gebühr in Anspruch nehmen. Meistens sind Gelder schon anderweitig verplant. Leasing ist deshalb – wie auch Factoring – eine Finanzierungsalternative für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer, die auf ihre Bonität, sprich Kreditwürdigkeit, achten. Weil sie das Wirtschaftsgut nutzen und nicht kaufen, schonen sie ihre Liquidität und sichern sich einen Finanzierungspuffer bei der Hausbank. Ein weiterer Vorteil: Leasing ist bilanzneutral. Da der Leasinggeber, meist eine Bank oder Leasinggesellschaft, Eigentümer des Wirtschaftsgutes bleibt, zählt es nicht zu den betrieblichen Vermögenswerten. Trotzdem dürfen Unternehmen, Kleingewerbe und Selbstständige laufende Kosten wie die Leasingrate, Reparatur- und Wartungsrechnungen von der Steuer absetzen. Leasing nutzen Selbstständige aus folgenden Gründen:

  • Sie können das Objekt nach der Vertragslaufzeit zurückgeben.
  • Die Kosten sind planbar und gleichmäßig verteilt.
  • Es schont die Liquidität und das Eigenkapital.
  • Die Betriebsausstattung bleibt auf dem neuesten Stand.
  • Die Kreditlinie bei der Bank bleibt erhalten.
  • Trotz geringem Budget sind weiter Investitionen möglich.
  • Leasing erleichtert individuell zugeschnittene Investitionen.
  • Ein ergänzender Service steigert die Effizienz.
  • Leasing garantiert mehr Flexibilität.
  • Mit dem Leasing sind oft steuerliche Vorteile verbunden.
  • Die Kosten fallen zeitgleich mit Erlösen an.
  • Es erleichtert Investitionen in innovative Technologien.
  • Es sind projektbezogene Vertragslaufzeiten möglich.
  • Eine Investition bleibt bilanzneutral.

Die Grafik zeigt den steigenden Umsatz mit Leasing im Zeitraum von 2010 bis 2019. Die Leasingbranche macht inwischen einen Umsatz von über 74 Milliarden Euro jährlich. Fi­nan­zie­rungs­al­ter­na­tive: Was sich alles lea­sen lässt

Das Leasing eines Firmenwagens gehört als Selbstständiger oder Freiberufler schon zum guten Ton. Wer ein Kleingewerbe betreibt oder sich als Kleinunternehmer selbstständig macht, nutzt Leasing, da der Kauf viel Kapital binden würde. Sonderausstattungen wie Regaleinbauten für das Handwerk erhöhen zusätzlich den Kaufpreis. Selbstständige entscheiden die Frage „Leasing oder Finanzierung?“ daher meist pragmatisch: Sie leasen Pkw oder Nutzfahrzeug und steigen am Ende der Laufzeit auf ein neueres Modell um. Die monatlichen Leasingraten setzen Selbstständige, Freiberufler und Gewerbetreibende von der Steuer ab. Das Leasing von Pkw und Nutzfahrzeugen ist mit 78 Prozent das Hauptgeschäft der Branche. Leasen lassen sich allerdings auch Produktionsmaschinen, Firmen-IT wie Computer, Notebooks, Drucker und Kopiergeräte, Spezialwerkzeuge, Büro- und Geschäftsausstattungen sowie Immobilien. In Ballungsgebieten ist außerdem das Leasing von Firmenfahrrädern und E-Bikes für Selbstständige und das Kleingewerbe attraktiv. Es schont Liquidität und Umwelt gleichermaßen. Wirtschaftsgüter müssen aber Voraussetzungen erfüllen, damit das Leasing für Selbstständige möglich ist:

  • Das Wirtschaftsgut muss sich wiederverwenden lassen. Der Leasinggeber verkauft es am Ende der Laufzeit zum Restwert oder bietet es erneut zum Leasing Das ist zum Beispiel bei Fahrzeugen oder Baumaschinen der Fall.
  • Sonderanfertigungen von Maschinen oder passgenaue Geschäftsausstattungen eignen sich eher weniger. Leasing ist aber dennoch möglich, wenn Freiberufler oder Selbstständige sich verpflichten, das Wirtschaftsgut später zu kaufen. Bank oder Leasinggesellschaft sichern sich vertraglich ein so genanntes Andienungsrecht.

Die Grafik zeigt den Anteil verschiedener Wirtschaftsgüter am Leasingumsatz. Das Leasing eines Firmenwagens macht mit 78 Prozent den Hauptanteil des Geschäfts aus. Leasing oder Finanzierung: Selbststän­dige sollten nach­rech­nen

Ob sich Leasing für Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer lohnt, hängt vom Wirtschaftsgut sowie den Vertragskonditionen ab. Nachrechnen empfiehlt sich immer. Der Steuerberater oder die Steuerberaterin berücksichtigt beim Kostenvergleich „Leasing oder Finanzierung“ für Selbstständige die Auswirkungen auf die Steuer. Die Vertragsgestaltung zur Nutzungsüberlassung ist Sache der Vertragspartner. Es gibt unterschiedliche Laufzeiten und viele Varianten: mit oder ohne Sonderzahlung, mit oder ohne Andienungsrecht beziehungsweise zusätzlichen Serviceleistungen. Sie bestimmen, wie hoch die Rate für Selbstständige, Freiberufler und das Kleingewerbe ausfällt. Beim Kostenvergleich „Leasing oder Finanzierung“ sollten Selbstständige daher mehrere Kauf- und Leasingangebote einholen und Varianten durchrechnen lassen. Entscheidend ist, welche Finanzierungskonditionen gelten und wie lange das Wirtschaftsgut genutzt wird. Auch steuerliche Aspekte beeinflussen die Wahl. Läuft etwa ein Leasingvertrag länger als die steuerrechtlich festgesetzte Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle, kann Leasing für Selbstständige zur Kostenfalle werden. Vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen, ist kaum möglich oder dann zumindest teuer.

Voraus­setzun­gen: Selbststän­dige brau­chen gute Bonität

Um gleich einem Missverständnis vorzubeugen: Leasing ist keine Finanzierungsalternative für klamme Selbstständige, Freiberufler oder Kleinunternehmer. Wenn die finanziellen Mittel für eine Investition nicht ausreichen, ist Leasing zwar generell möglich, doch müssen Selbstständige gewisse Voraussetzungen erfüllen. Dann verlangen Leasinggeber etwa einen Nachweis der Bonität – für Freiberufler, Selbstständige und Kleinunternehmer mit geringen Einkünften oft eine ziemliche Hürde. Folgende Punkte entscheiden über die Kreditwürdigkeit:

  • Bedienung bisheriger Zahlungsverpflichtungen und Kredite,
  • positive Schufa-Auskunft,
  • Dauer der Selbstständigkeit, Geschäftshistorie des Gewerbebetriebs,
  • Geschäftszweig beziehungsweise Branche,
  • vorhandenes Vermögen und Eigenkapital sowie
  • Nachweis der Ertragslage (Betriebswirtschaftliche Auswertungen, BWA).

Für das Kleingewerbe, Selbstständige sowie Freiberufler ist der Nachweis der Bonität mitunter schwierig. Wer erst seit kurzem selbstständig ist, kann meist weder einen Jahresabschluss noch eine BWA vorlegen. Ist kein nennenswertes Vermögen oder Eigenkapital vorhanden, bestehen Leasinggeber deshalb meistens auf einer Sonderzahlung, Kaution oder Bürgschaft. Um keine finanziellen und steuerlichen Risiken einzugehen, sollten Selbstständige vor Abschluss des Leasingvertrags mit dem Steuerberater oder der Steuerberaterin sprechen. Besonders Sale-and-Lease-Back-Verträge sind sorgfältig zu prüfen. Bei dieser Sonderform des Leasing verkaufen Betriebe ein Wirtschaftsgut an eine Leasinggesellschaft, um es anschließend wieder von ihr zu mieten. Dies spült zwar Liquidität in die Firmenkasse, birgt aber auch Risiken. Haben Selbstständige oder Freiberufler das Wirtschaftsgut fremdfinanziert, läuft die Kredittilgung weiter. Die Leasingrate erhöht die laufenden Kosten zusätzlich.

Leasing: Wo­rauf Selbststän­dige bei der Steuer ach­ten müs­sen

Die Leasingraten setzen Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmer von der Steuer ab. Das gilt auch für das Kleingewerbe und jede andere Unternehmensform. Auch Sonderzahlungen berücksichtigen Selbstständige beim Leasing in dem Monat bei der Steuer, in dem sie anfallen. Für Selbstständige spielen die steuerlichen Aspekte beim Kostenvergleich „Leasing oder Finanzierung“ eine wichtige Rolle. Kaufen sie etwa ein Firmenfahrzeug, lassen sich die Gesamtkosten nicht sofort bei der Steuer berücksichtigen. Sie werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben. Gerade beim Leasing von Fahrzeugen müssen Selbstständige einige Regeln und steuerliche Voraussetzungen beachten. Generell ist das Kilometerleasing dem Restwertleasing vorzuziehen. Während bei der ersten Leasingvariante die Kilometerzahl vertraglich festgelegt ist, entscheidet bei der zweiten der Restwert des Fahrzeugs am Laufzeitende. Die Gebühren pro zu viel gefahrenem Kilometer sind für Selbstständige noch kalkulierbar – wer weniger fährt, bekommt sogar Geld zurück. Liegt der Restwert dagegen unter der vertraglich vereinbarten Summe, müssen Unternehmer oder Unternehmerinnen die Differenz zahlen.

Kfz-Leasing: 1-Pro­zent-Re­ge­lung auch für Selbststän­dige

Das Leasing von Fahrzeugen ist für Selbstständige, Kleinunternehmer und Freiberufler attraktiv: Sie sparen damit Steuern. Allerdings müssen sie einige Voraussetzungen erfüllen, damit das Finanzamt den Betriebsausgabenabzug akzeptiert – die Leasingrate lässt sich nur von der Steuer absetzen, wenn es sich auch um ein Firmenfahrzeug handelt. Selbstständige und Freiberufler müssen deshalb den Nachweis erbringen, dass sie das Leasingfahrzeug überwiegend betrieblich nutzen. Wer den Wagen zu 90 Prozent für Geschäftsfahrten einsetzt, darf die volle Rate ansetzen. Fahren Selbstständige oder Freiberufler geleaste Firmenwagen auch privat, ist die Leasingrate anteilig von der Steuer absetzbar. Sie sollten deshalb konsequent Fahrtenbuch führen, um betriebliche und private Fahrten zweifelsfrei nachweisen zu können. Bei Betriebsprüfungen schauen Finanzbeamte hier genau hin. Alternativ bietet sich für Selbstständige bei Privatnutzung eines Geschäftswagens im Leasing auch die 1-Prozent-Regelung an. Bei Nutzfahrzeugen für das Kleingewerbe ist der Steuerabzug meist unproblematischer: Die Fahrzeuge – teils mit Spezialeinbauten – sind zur Privatnutzung kaum geeignet.

Worauf es bei der Besteuerung des Firmenwagens ankommt, erfahren Sie in folgendem Video:

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Sigrun an der Heiden

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.

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