Finanzierung & Förderung

Bürgschaft bei Bank beantra­gen und Finanzierung sichern

Oh­ne Sicher­hei­ten gibt es kein Geld. Da­her kön­nen Fir­men bei der Bank eine Bürgschaft be­an­tra­gen. Bis zu 90 Pro­zent der Kre­dit­sum­me si­chert der Staat. Auch Bürg­schaf­ten für Über­brückungs­kre­dite sind mög­lich. Das soll Un­ter­neh­men nicht nur in Kri­sen­zei­ten hel­fen.

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Die Sicherung ihrer Liquidität ist für Unternehmen in Krisenzeiten besonders wichtig. Viele Firmenchefs beklagen aktuell Umsatzrückgänge, bei jedem fünften Betrieb reichen die finanziellen Reserven nur wenige Wochen. Und ohne Sicherheiten gibt es selten frisches Geld. Deshalb ist es gut, dass zu den staatlichen Hilfen auch Bürgschaftsprogramme zählen. Wenn Firmenchefs bei der Bank eine Bürgschaft beantragen, lassen sich damit neuerdings bis zu 90 Prozent der Kreditsumme absichern. Die bisherige Obergrenze für Bürgschaften hat sich verdoppelt. Unternehmer können über ihre Bank – zunächst befristet bis Ende 2020 – Bürgschaften bis zu 2,5 Millionen Euro bei einer Bürgschaftsbank beantragen. So erhalten Mittelständler von der Hausbank leichter einen Überbrückungskredit. Wer schon einen Förderkredit mit Haftungsfreistellung nutzt, sollte sich allerdings gut beraten lassen. Denn dies kann eine weitere Bürgschaft ausschließen. Die Anfragen bei den 16 Bürgschaftsbanken der Länder nehmen zu. Bis Ende April genehmigten die Förderinstitute insgesamt Bürgschaften und Garantien von rund 475 Millionen Euro.

Wenn Si­cher­hei­ten feh­len: Bürgschaft bei der Bank be­an­tra­gen

Das Problem ist nicht neu, doch derzeit spüren es besonders viele Unternehmen. Für kleinere Betriebe mit niedriger Bonität stellen fehlende Sicherheiten eine große Kredithürde dar. In Krisenzeiten trifft es auch Firmen, die bisher keine Schwierigkeiten hatten, eine Finanzierung zu bekommen. Wenn Firmenchefs bei der Bank eine Bürgschaft beantragen, ist dies eine wichtige Absicherung, damit das Geldinstitut neue Kreditlinien genehmigt. Immobilien oder Maschinen reichen als Sicherheit oft nicht. Denn Banken rechnen mit hohen Abschlägen:  Insbesondere Maschinen sind für sie nach Inbetriebnahme häufig nur noch die Hälfte wert. Gerade bei jungen Unternehmen ist die Besicherung deshalb ein Knackpunkt bei der Finanzierung. Neu ist, dass zunehmend etablierte Unternehmen bei ihrer Bank eine Bürgschaft beantragen. Bürgschaften sind für Banken und Sparkassen vollwertige Sicherheiten. Wenn der Schuldner nicht zahlt, springen die Länder und der Bund ein. Daher müssen Banken für diese Darlehen weniger Eigenkapital vorhalten. Bürgschaften erleichtern Betrieben so die Finanzierung.

Li­quide trotz Kri­se: Bürgschaften si­chern neue Kre­dit­li­nien

Üblicherweise belaufen sich Ausfallbürgschaften auf maximal 80 Prozent der jeweiligen Kreditsumme. Bis Jahresende dürfen die Bürgschaftsbanken der Länder sogar 90 Prozent des Kreditrisikos übernehmen, falls die betrieblichen Sicherheiten nicht ausreichen. Statt 1,25 Millionen sind außerdem vorübergehend auch Bürgschaften bis maximal 2,5 Millionen Euro möglich. Bei der Bank eine Bürgschaft zu beantragen, ermöglicht Unternehmen somit neue Kredite aufzunehmen. Denn das Restrisiko für die Hausbank ist gering. Wer bei der Bank eine Bürgschaft beantragen möchte, sollte sich aber vorab bei der zuständigen Bürgschaftsbank über die Förderbedingungen informieren. Denn manche Bürgschaftsprogramme lassen sich mit Förderdarlehen kombinieren, andere nicht. Außerdem ist entscheidend, welche staatlichen Beihilfen – Zuschüsse oder zinsverbilligte Darlehen – ein Unternehmen bereits erhalten hat. Zwar gilt die De-minimis-Verordnung der EU-Kommission, doch diese hat den Rahmen möglicher Beihilfen stark ausgeweitet. Ob Firmenchefs bei der Bank eine Bürgschaft beantragen können und wann der Höchstbetrag erreicht ist, klärt der Steuerberater.

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An­trag­stel­lung: Der Weg zur Bürgschaft führt ü­ber die Bank

In den meisten Fällen müssen Firmenchefs eine Bürgschaft über ihre Bank beantragen. Diese prüft das Vorhaben und reicht den Antrag bei der zuständigen Förderbank ein. Bürgschaften für Kredite sowie Garantien für stille Beteiligungen gibt es nämlich nur für im Bundesland ansässige Unternehmen. 2019 ermöglichten die Bürgschaftsbanken mit einer Risikoübernahme von über 1,1 Milliarden Euro Kredite und Beteiligungen von rund 1,7 Milliarden Euro. Aktuell steigt die Nachfrage nach Bürgschaften. Diese gibt es für alle wirtschaftlich sinnvollen Vorhaben: Existenzgründungen, Betriebsübernahmen, Nachfolgen, Investitions- und Wachstums-, aber auch Betriebsmittel- und Überbrückungsfinanzierungen. Selbst Kontokorrentlinien lassen sich mit einer Bürgschaft absichern. Umschuldungen sind zwar nicht möglich, Turnaround-Finanzierungen allerdings schon. Muss es rasch gehen, kann die Hausbank den Antrag elektronisch stellen. Die Zusage für eine solche Express-Bürgschaft kommt innerhalb von einem bis fünf Arbeitstagen. Wer über die Bank diese schnelle Bürgschaft beantragen will, darf aber keine großen Investitionen planen. Die maximale Absicherung beträgt 250.000 bis 500.000 Euro.

Bürgschaft bei Bank beantragen er­for­dert gu­te Vor­be­rei­tung

Informieren sich Unternehmer frühzeitig, ob eine Bürgschaft für ihr Vorhaben möglich ist, haben sie im Bankgespräch die besseren Argumente. Oft fordern Kundenbetreuer reflexartig weitere betriebliche Sicherheiten. Doch die sind meist zu wenig wert, weshalb Firmenchefs mitunter notgedrungen „Haus und Hof“ verpfänden. Deshalb kann es sich lohnen, das direkte Gespräch mit der Förderbank zu suchen. Denn in manchen Fällen lässt sich auch ohne Bank eine Bürgschaft beantragen. Das Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ soll Finanzierungshindernisse bereits im Vorfeld aus dem Weg räumen. Unternehmer erhalten die Bürgschaftszusage vorab, um der Bank schon im Kreditgespräch eine werthaltige Sicherheit anbieten zu können. Wenn alle Unterlagen für die Kreditentscheidung vorliegen, bekommen KMU das Geld schneller. Insbesondere bei kleinteiligen Finanzierungen, die für Banken weniger attraktiv sind, kommt so eine Vorabprüfung durch die Bürgschaftsbank positiv an. Die Förderbanken bieten ihre Beratung auch über ein gemeinsames Onlineportal an und vermitteln einen Finanzierungspartner.

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Kre­dit­unter­la­gen: Trotz Bürgschaft muss die Bank prü­fen

Steht die Bürgschaft, gewährt die Bank in der Regel auch den Kredit. Eine Kreditprüfung seitens der Hausbank findet aber immer statt – selbst wenn Firmenchefs vorab grünes Licht von der Bürgschaftsbank bekommen. Weil die gewerbliche Wirtschaft derzeit mit Umsatzeinbußen kämpft, prüfen Banken besonders das Geschäftsmodell des Betriebs. Je höher die gewünschte Summe, desto genauer hakt der Kundenbetreuer nach. Firmen, die einen größeren Überbrückungskredit benötigen, brauchen die Bank auch, um die Bürgschaft zu beantragen. Für die meisten Bürgschaftsprogramme gilt nach wie vor das klassische Hausbankprinzip. Die Bank prüft das Vorhaben und sieht sich besonders folgende Unterlagen und Kennzahlen an:

  • Bilanz / Jahresabschlüsse bzw. Einnahmen-Überschussrechnungen
  • Geschäftszahlen des Jahres 2019 /BWA inklusive Summen- und Saldenliste
  • Positives Jahresergebnis und Eigenkapital vor der Krise
  • Kopie des Gesellschaftsvertrags und des Handelsregisterauszugs
  • Darstellung des Geschäftsmodells: War es vor der Krise wirtschaftlich tragfähig? Wie beurteilt der Unternehmer die Zukunftsaussichten? Welche Maßnahmen ergreift die Geschäftsführung?
  • Finanzierungsvorhaben: Investition, Betriebsmittel, Überbrückungskredit u.ä.
  • Liquiditätsplan und Rentabilitätsvorschau: Wie hoch ist der erforderliche Kapitalbedarf? Mit welchen Umsätzen ist zu rechnen? Wie hoch ist der Cashflow? Kann das Unternehmen den Kapitaldienst leisten?
  • Bisherige Kontoführung, Überziehungen
  • Lebenslauf und beruflicher Werdegang des Unternehmers
  • Private Selbstauskunft

Kon­di­tio­nen: Mit die­sen Kos­ten müs­sen Un­ter­neh­mer rech­nen

Ist ihr das Risiko alleine zu hoch, kann die Bank eine Bürgschaft beantragen. Betriebe bekommen so die benötigte Finanzierung – trotz fehlender Sicherheiten. Mit dieser Haftungsübernahme fördern Bundesländer ihre regionale Wirtschaft. Im Zuge der Krise haben sie die Konditionen für Bürgschaften deutlich verbessert. Doch umsonst gibt es die Ersatzsicherheit nicht. Eine Bürgschaft kostet eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von meist einem Prozent des verbürgten Kreditbetrags. Für einige Bürgschaftsprogramme, wie Express-Bürgschaften, haben manche Länderinstitute die Gebühr auf deutlich unter ein Prozent reduziert – befristet bis Jahresende. Hinzu kommt eine laufende Vergütung, die sogenannte Bürgschaftsprovision. Ihre Höhe hängt vom Bürgschaftsprogramm, der Kredithöhe, dem Rating und dem Grad der Risikoübernahme ab. Je nach Bedarf lassen sich 50 bis 90 Prozent der Darlehenssumme per Bürgschaft absichern. Die jährliche Vergütung liegt meistens zwischen 0,7 und 1,5 Prozent des Kreditbetrags. Diese Kosten nehmen Unternehmer in Kauf. Denn sollte die Bank keine Bürgschaft beantragen, fließt meist auch kein Geld.

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Sigrun an der Heiden

ist selbstständige Wirtschaftsredakteurin. Die vermeintlich trockenen Themen wie Steuern, Finanzen und Recht sind ihr Steckenpferd. Sie schreibt für verschiedene Wirtschafts- und Unternehmermagazine sowie Kundenzeitschriften zu den Themen Mittelstand, Steuern und Finanzen, Recht, Nachfolge, Sanierung, Unternehmensführung, Personal, Betriebliche Altersvorsorge sowie Transport und Logistik. Zuvor arbeitete sie als Ressortleiterin bei diversen Unternehmermagazinen, unter anderem „Markt und Mittelstand“.

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