Politik & Verbände

Das Umweltrecht gibt dem Feld­hams­ter meis­tens Vor­fahrt

Das Um­welt­recht be­trifft fast je­den Be­trieb. Die The­men rei­chen von Che­mi­ka­lien zur Pro­duk­tion und Streu­mit­tel im Win­ter­dienst bis zu Mö­beln mit LED-Licht. Fir­men­chefs soll­ten re­gel­mä­ßig mit ih­rem An­walt be­spre­chen, ob sich Vor­schrif­ten für sie ge­än­dert haben.

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Das Umweltrecht setzt aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisse in Handlungsanweisungen zum Schutz der Umwelt um und erzielt damit auch gewisse Erfolge: So hat etwa die Pflicht zur Rauchgasentschwefelung bestimmt mit dafür gesorgt, dass das Waldsterben – zumindest wegen sauren Regens – heute kein Thema mehr ist. Sinnvoll dürfte sicher auch sein, dass viele Unternehmen sich längst aus eigenem Antrieb ökologische Ziele setzen. Und dies nicht erst seit den „Fridays for Future“-Demonstrationen. Vor allem sollten Firmenchefs dieses Rechtsgebiet aber nicht nur freiwillig der Umwelt zuliebe auf dem Schirm haben. Sie müssen dies sogar für gute Compliance tun – zumal Verstöße hier verglichen mit anderen Rechtsgebieten und Verordnungen relativ teuer sind. Nicht nur bei umfangreicheren Investitionen empfiehlt sich also vor Beginn ein ausführliches Gespräch mit dem Anwalt über das Umweltrecht. Er berät mit Blick auf aktuelle oder anstehende Vorgaben etwa für Chemikalien. Und er kann Handlungsempfehlungen beispielsweise für den Gewässer-, Boden- oder Lärmschutz sowie die Luftreinhaltung geben.

Buß­gel­der im Umweltrecht sind em­pfind­lich hoch

Von jeher einiges mit dem Umweltrecht zu tun haben beispielsweise Unternehmer, die Chemikalien einsetzen oder Produktionsmaschinen nutzen. Sie müssen häufig viele Beschränkungen beachten und neben diversen Sicherheitsbestimmungen auch Umweltschutzvorkehrungen einhalten. Ziel des Umweltrechts ist, schädliche Belastungen für die Umwelt zu minimieren. Es geht darum, das Grundwasser sauber zu halten und eine Boden- oder Luftverschmutzung zu verhindern. Auch reine Schreibtischtäter unter den Unternehmern kann das Umweltrecht betreffen. Wer beispielsweise für sein Firmengelände oder Ladenlokal der Räum- und Streupflicht unterliegt, braucht Streugut. Weil dies ins Grundwasser gelangen könnte, greifen Vorgaben, welche Mittel der Firmenchef einsetzen darf und welche nicht. Ein weiterer Fall: Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz regelt nicht nur die Entsorgung von Geräten in bestimmten, gesetzlich definierten Produktkategorien. Sondern es erfasst seit August 2018 alle mit Elektronik versehen Artikel – auch Möbel oder Funktionskleidung. Erstaunlich viele Produkte sind daher registrierungspflichtig. Bei Verstößen, warnt die IHK Offenbach, werden Abmahnungen durch Wettbewerber oder Bußgelder teuer.

Das Umweltrecht birgt zu­neh­mend vie­le Fal­len und Pflichten

Die einzelnen Bereiche unterhalb der großen Überschrift Umweltrecht sind bunt und zahlreich. Genau wie die Verpackungen, für die natürlich auch detaillierte Vorgaben existieren. Seit 2019 gilt statt der Verpackungsverordnung das Verpackungsgesetz. Druck machen soll es insbesondere jenen Herstellern, die sich um die ausgelaufene Verordnung gern herumgedrückt haben. Auch Verpackungen sind nun zu registrieren und zu melden. Ähnlich wie bei Elektrogeräten drohen den Unternehmen auch bei Verstößen gegen die Registrierungspflicht für Verpackungen empfindliche Bußgelder. Die können durchaus im sechsstelligen Bereich liegen. Das neue Gesetz birgt für Hersteller oder Händler quer durch alle Branchen und Betriebsgrößen einige Fallen. So sind beispielsweise die Pflichten zwar im Wesentlichen gleichgeblieben. Aber sie betreffen die Produzenten von weit mehr Verpackungen, als zuvor. Firmenchefs sollten deshalb Zweifel besser Rücksprache mit ihrem Anwalt halten, ob auch sie vom Verpackungsgesetz betroffen sind.

Umweltrecht ist zum gu­ten Teil auch Pla­nungs­recht

Und dann gilt rund ums Thema Umwelt natürlich: Wer Umweltrecht sagt, meint damit automatisch auch Planungsrecht. Neben den diversen anderen Risiken, die Bau- und Ansiedlungsvorhaben von Unternehmern gefährden können, existieren nämlich auch Umweltrisiken. Zwar haben Behörden oder Gerichte hierzulande noch kein Bauvorhaben wegen Elfen gestoppt – wie in Island. Aber schon Feldhamster reichen, um Projekte zum vorübergehenden oder endgültigen Stillstand zu bringen, etwa Neubausiedlungen in Frankfurt/Main oder Hannover. Auch wenn Konzerne wie Tesla es vormachen: Unternehmer sollten besser keine aus Umweltschutzgründen umstrittene Projekte einfach durchziehen und Fakten schaffen, bevor eine Genehmigung oder ein Urteil vorliegt. Mit so einem forschen Vorgehen sind enorme Risiken verbunden. Zudem beschädigt ein leichtfertiger Umgang mit dem Umweltrecht rasch das Firmenimage. Auch bei Standortwahl und Bauvorhaben ist daher anwaltlicher Rat mit Blick aufs Umweltrecht sehr empfehlenswert. Abklären lässt sich vorab einiges: Durch umfassende Bodenanalysen oder vorherige Bau- und Ansiedlungsgutachten laufen Unternehmer in manche Falle gar nicht hinein.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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