Kolumne

DS-GVO-Bilanz: Mehr Sicher­heit, zuviel Inter­pre­tations­spiel­raum

Die DS-GVO sorgt dafür, dass Unter­neh­men sich ver­stärkt mit Da­ten­schutz und Da­ten­sicher­heit be­fassen. Aller­dings macht Deutsch­lands fö­de­rale Struk­tur die Inter­pre­ta­tion der DS-GVO nicht ge­rade ein­fach.

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Und – wie weit sind Sie in Ihrem Unternehmen? Haben Sie die Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung inzwischen umgesetzt? Wenn ja, befinden Sie sich in guter Gesellschaft. Wie eine aktuelle Umfrage unter 1.000 Vorstandsmitgliedern und Managern in Europa ergeben hat, sind die meisten Unternehmen mit der Etablierung der DS-GVO-Vorschriften relativ weit oder sogar fertig. Vor allem in Deutschland gaben viele Befragte an, dass sie das Thema fast abgeschlossen haben. Zwei Drittel der Manager sind sogar der Auffassung, dass sich die DS-GVO nicht nur in höherer Datensicherheit, sondern auch in steigendem Nutzervertrauen niederschlägt.

Zu den positiven Seiten der DS-GVO gehört sicherlich, dass viele Unternehmen das Thema Datenschutz und Datensicherheit verstärkt angehen. Viele Firmen etablieren nicht nur Standardsicherheitsmaßnahmen, sondern setzen nun auch Lösungen zum Datenverlust ein und kümmern sich um Kontrollsysteme für Zugriffe und Verschlüsselung.

Zu viel Inter­pre­tations­spiel­raum durch Fö­de­ra­lis­mus

Leider liefert die DS-GVO auch ein negatives Beispiel dafür, dass Föderalismus und die schützenswerten Aspekte der Digitalisierung nicht immer zusammengehen. Durch die föderale Aufteilung zwischen Bund und Ländern ist die DS-GVO in Deutschland vielseitig auslegungsfähig. Jeder Landesdatenschutzbeauftragte interpretiert das Gesetz anders, das trifft auch den Berufsstand der Steuerberater, der bundesweit Mandate betreut und dann auf unterschiedliche Auslegungen stößt. Im Extremfall existieren 17 verschiedene Meinungen mit zum Teil essentiellen Unterschieden in der Auslegung sowohl zwischen den einzelnen Ländern als auch zwischen Ländern und Bund.

Mehr Daten­schutz, bitte

Außerdem ist die DS-GVO zu bürokratisch. Bei der Digitalisierung von Verwaltungsprozessen müssen bereits bestehende Prozesse zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Bürgern berücksichtigt werden. Steuerberater müssen auch in der digitalen Welt für Sie als Unternehmen aktiv werden und Sie als Mandanten vertreten können. Denn in puncto Datenschutz und Datensicherheit gibt es noch viel zu tun – und gemeinsam mit dem Berater Ihres Vertrauens können Sie sicherstellen, dass Sie den Kern Ihres Unternehmens schützen: Ihre Daten.

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Prof. Dr. Robert Mayr

Diplom-Kaufmann, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, CEO der DATEV eG. Die Genossenschaft gehört zu den größten Softwarehäusern und IT-Dienstleistern in Deutschland. Seine Themen: #DigitaleTransformation, #DigitalLeadership #Plattformökonomie und #BusinessDevelopment. Seine These: „Die digitale Transformation ist keine Frage des Könnens, sondern des Wollens.“

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