Finanzierung & Förderung

Ge­plan­te F&E-Zu­lage kann Förderung der Gründer neu­en Im­puls geben

Zwar ist der­zeit kein neu­er Grün­dungs­boom in Sicht. Ei­ne Aus­wei­tung der Grün­der-För­derung könn­te den Schritt in die Selbst­stän­dig­keit aber bald er­leich­tern. Än­de­run­gen bei den Fi­nan­zie­rungs­be­ding­ung­en vor allem im Be­reich der För­derung von For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jek­ten (F&E) ge­ben An­lass zur Hoff­nung.

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Das legendäre Silicon Valley scheint seine besten Zeiten hinter sich zu haben. Einer KPMG-Studie zufolge bezweifelt jeder Zweite befragte Branchenkenner, dass Palo Alto seine Stellung als internationales Innovationszentrum halten kann. Als Gründe dafür, dass Unternehmer sich neue Standorte suchen, nennen sie steigende Lebenshaltungskosten, Diversity-Fragen und hohe Steuern. New York, aber auch Peking, Tokio oder London gelten als neue Hotspots. Berlin schaffte es immerhin unter die Top 20 der möglichen Silicon Valley-Nachfolger, in denen die Zukunft der digitalen Unternehmen liegen soll. Zur Hoffnung auf einen Gründungsboom in Deutschland passt die Nachricht, dass Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) eine neue Art der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten (F&E) in Unternehmen plant. Die soll Gründung wie auch Wachstum erleichtern und wendet sich dank spezieller Konstruktionen an kleinere Betriebe ebenso wie an Konzerne. Vor allem die Gründer-Förderung kann einen Schub gebrauchen, denn in den vergangenen Jahren ließ hierzulande der Drang in die Selbstständigkeit deutlich nach.

Steu­er­liche F&E-För­derung dient auch der Grün­der-Förderung

Die Finanzierung von Forschungs- und Entwicklungsausgaben war für Unternehmer schon immer ein Problem. Vor allem vor der Gründung, aber auch generell. Umso erfreulicher, dass Firmenchefs künftig eine Forschungszulage steuerlich geltend machen können – in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Unternehmen, wobei sich die Obergrenze an den Personalausgaben für F&E-Mitarbeiter bemessen soll. Unabhängig von bereits anfallenden Gewinnen. Damit wird diese steuerliche Förderung für Gründer bereits in der Startphase nutzbar. Das Gesetz soll 2020 in Kraft treten. Es ist aber geplant, dass Unternehmen die Fördersummen rückwirkend abrufen können – also für laufende Investitionen in diesem Jahr. Und der Förderbetrag ist auch im bereits verabschiedeten Haushalt angesetzt. Ganz unumstritten ist das Vorhaben nicht – vor allem wegen der Deckelung, die besonders Konzerne betreffen dürfte. Insgesamt will die Bundesregierung in den kommenden Jahren fünf Milliarden Euro bereitstellen.

Grün­der-Förderung könn­te neu­es fi­nan­ziel­les Ni­veau er­reichen

Zwar gibt auch der Investitionsabzugsbetrag einem Unternehmer die Möglichkeit, Geld für größere Investitionen anzusparen. Aber nicht, wenn es um Ausgaben für Forschung und Entwicklung geht. Die nun geplante steuerliche F&E-Förderung ist ein Novum – und wird von vielen sehnsüchtig erwartet. Sie könnte einen neuen Gründungsboom zumindest mit befeuern. Die genauen Details stehen noch nicht fest. Unternehmer sollten ihren Steuerberater aber schon mal bitten, das Thema für sie im Auge zu behalten. So lässt sich die neue staatliche Unterstützung zur Finanzierung von F&E-Projekten nutzen, sobald sie abrufbar ist. Daneben bleiben für Gründer bei der Förderung natürlich die öffentlichen Förderprogramme interessantnicht nur für die Digitalisierung. Wer gründen oder wachsen will und in Projekte jeder Art zu investieren plant, sollte weiterhin einen Blick in die Förderdatenbank von Bund, Ländern und EU werfen. Wer es sehr sorgfältig angeht, hat vielleicht auch die Chance auf eher ungewöhnliche Finanzierungsmöglichkeiten, wie etwa eine Mittelstandsanleihe.

Könn­ten Mit­tel­stands­an­lei­hen bei Förderung der Gründer helfen?

Derzeit stehen zwar vor allem erfahrene Emittenten solcher zwischenzeitlich auch schon mal für tot erklärten Unternehmensanleihen gut da. Ausgeschlossen ist aber nicht, dass auch gut vorbereitete Gründer zum Zuge kommen könnten. Es dürfte zumindest nicht zwingend weniger aussichtsreich sein, als das Finanzierungsgespräch mit einer Bank – und gerade für Gründer aus dem F&E-Bereich interessant sein. Der große Vorteil von Anleihen aus Unternehmersicht: Die Rückzahlung wird nicht laufend fällig, wie bei einem Kredit, sondern erst nach Ende der Anleihelaufzeit. Gerade für hohe Anschubfinanzierungen gilt dieses Fremdfinanzierungsinstrument darum aus gutem Grund als ideal. Auch wenn Investoren die mittelständischen Unternehmen und deren Vorhaben heute strenger denn je begutachten: Derzeit sind sie offenbar wieder gern bereit, ihr Geld in KMU-Anleihen zu stecken – sofern sie das zu finanzierende Projekt für aussichtsreich halten sowie das Unternehmen für professionell und transparent.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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