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So er­spa­ren Sie sich vor der USA-Reise Är­ger mit ESTA

ESTA macht USA-Rei­sen ein­facher, weil diese Ge­neh­mi­gung das Visum ersetzt. Aber Ab­zocker wol­len da­mit Geld ver­die­nen, und auch das Klein­ge­druck­te ist wich­tig. Des­halb gilt: Un­ter­neh­mer soll­ten erst mit einem An­walt die Be­din­gungen stu­dieren und dann den An­trag selbst stellen.

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Grundsätzlich dürfen deutsche Staatsbürger ohne Visum in die USA einreisen. Seit 2009 brauchen sie allerdings mindestens eine so genannte ESTA-Genehmigung. ESTA steht für „Electronic System for Travel Authorization“ – also Elektronisches Verfahren für Reisegenehmigung. Dieses Dokument ist schneller erteilt als ein klassisches Visum. Es reicht für die meisten Arten von USA-Reisen. Offenbar gibt es mit ESTA-Anträgen aber vermehrt Ärger. Der ADAC warnt vor Abzocke: Manche Dienstleister verlangten überhöhte Gebühren. Und der Reiseführer Marco Polo vermutet, einige Anbieter wollten die Daten der Antragsteller gar nicht weiterleiten. Sie benutzten das entsprechende Formular vielmehr, um sensible Daten abzugreifen. Die Abzocker profitieren davon, dass geänderte Bestimmungen die ESTA-Genehmigung zeitaufwändiger gemacht haben. Natürlich sollten Unternehmer bei Visum- und Einreiseformalien stets auf Nummer Sicher gehen, damit sie vor Ort keine Schwierigkeiten bei der Einreise bekommen. Einen Dienstleister brauchen sie für den Antrag aber nicht.

ESTA ersetzt für deutsche USA-Reisende das Visum

Zunächst gilt es, ein Missverständnis zu beseitigen: Die ESTA-Genehmigung ist kein Visum im eigentlichen Sinn. Sie gestattet nur die Anreise und auch den Transit etwa nach Kanada oder Mexiko. Darauf weist die US-Botschaft in Deutschland hin. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, darf also grundsätzlich mit einer ESTA-Genehmigung einreisen. In manchen Fällen kann sie aber trotz deutscher Staatsbürgerschaft doch nicht ausreichen. Ein Besucher- und Touristenvisum beantragen müssen beispielsweise deutsche Staatsbürger, die in den vergangenen Jahren Länder bereist haben oder deren Staatsangehörigkeit besitzen, die mit US-Einreisebeschränkungen belegt sind, wie etwa den Irak oder Libyen. Sicherheitshalber sollten Unternehmer mit deutscher Staatsangehörigkeit beziehungsweise ihre Mitarbeiter rechtzeitig prüfen, ob das Verfahren für sie gilt – am besten gleich bei der US-Botschaft. Wer bereits ein gültiges Visum für die USA hat, braucht die ESTA-Genehmigung natürlich nicht.

Aber ESTA un­ter­liegt auch vielen Ein­schränkungen

Wer zum deutschen noch einen US-amerikanischen Pass hat, braucht weder Visum noch ESTA-Genehmigung. Er muss bei der Einreise aber beide Dokumente vorzeigen. Unternehmer, die eine andere als die deutsche oder US-amerikanische Staatsangehörigkeit besitzen, müssen prüfen, welche Visa-Bestimmungen die USA für ihr Herkunftsland festgelegt haben – auch wenn sie in Deutschland unbefristetes Aufenthaltsrecht genießen. Dabei gilt: Für Staatsbürger eines der anderen visafreien Länder reicht in der Regel die ESTA-Genehmigung – vorausgesetzt, es gelten keine der genannten Einschränkungen, also wegen einer zweiten Staatsangehörigkeit oder vorheriger Reiseziele. Prüfen sollten Unternehmer das in jedem Fall. Staatsbürger eines nicht für das ESTA-Verfahren zugelassenen Landes, wie etwa der Türkei, sollten sich bei der US-Botschaft über die für sie geltenden Visa-Bestimmungen informieren.

Mit ESTA kommt man ohne Dienst­leister zurecht

Unternehmer, die mit ESTA-Genehmigung einreisen dürfen, sollten diese ruhig selbst beantragen. Das ist nicht weiter schwierig und direkt über die US-Botschaft in Deutschland möglich, auch online. Die Genehmigung kostet 14 US-Dollar – pro Genehmigung, die für mehrere Reisen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren gültig ist. Innerhalb dieser 24 Monate können Reisende ihre Genehmigung beliebig oft für Transits oder jeweils bis zu 90-tägige Aufenthalte in den USA nutzen. Nach wie vor ist auf der offiziellen Seite die Rede davon, dass Reisende die Genehmigung bis spätestens 72 Stunden vor Reiseantritt stellen können. Solange sollte man das aber nicht hinauszögern. Am besten beantragen USA-Reisende die ESTA-Genehmigung, sobald ihr Reisetermin steht. Sechs bis acht Wochen Vorlaufzeit gelten für den ESTA-Antrag als optimal.

Arbei­ten oder Stu­dieren ist mit ESTA nicht er­laubt

Für Touristen oder Unternehmer auf inoffizieller Informationsreise mag das Verfahren praktisch sein. Wer aber in die USA einreist, um zu arbeiten oder zu studieren, braucht ein Visum. Das gilt auch für eine unentgeltliche Tätigkeit und eine Aufenthaltsdauer von unter 90 Tagen. Unternehmer sollten für sich und ihre Mitarbeiter mit dem Anwalt klären, ob sie Visa etwa für den Besuch einer Niederlassung oder von Geschäftspartnern brauchen, selbst wenn sie dies nicht als Arbeit verstehen. Wer vielleicht an einen Geschäftstermin eine private Reise mit Kind und Kegel anhängt, sollte berücksichtigen: Einen bis zum Reiseende gültigen Reisepass brauchen alle Personen, selbst Babys. Darüber hinaus benötigen Kinder mit Kinderausweis ein Visum – für sie gibt es keine ESTA-Genehmigung. Reist nur ein Elternteil mit seinem Kind in die USA oder sind Kinder von Freunden dabei, empfehlen die US-Behörden eine Reisegenehmigung der nicht teilnehmenden Sorgeberechtigten. Unabhängig von ESTA oder Visum sollten Unternehmer auch ihren Impfschutz rechtzeitig prüfen.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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