Arbeitgeber haften nach § 42d EStG für die richtige Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer, auch wenn der Arbeitnehmer Steuerschuldner ist. Soweit, so gut. Schwieriger wird es aber, wenn es um den Umfang der Arbeitgeberhaftung geht.
Hier klärt das Kompaktwissen auf, was bei der Einbehaltung und Abführung der Lohnsteuer zu beachten ist, wie der Lohnsteuer-Jahresausgleich durchzuführen ist bzw. welche Folgen Fehler im Lohnkonto nach sich ziehen.
Es gibt aber auch Grenzen der Arbeitgeberhaftung: Neben der Maßgeblichkeit der (elektronischen) Lohnsteuerabzugsmerkmale in diesem Zusammenhang, ist hier die Anwendung der Lohnsteuertabelle und die Möglichkeit einer Verjährung zu beachten.
Daneben stellt das Kompaktwissen Möglichkeiten des Rückgriffs auf den Arbeitnehmer dar, wie die Steuernachforderung berechnet wird und wie das Verfahren bei der Lohnsteuernachholung gestaltet ist.
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