Marketing & Vertrieb

Black Friday ist für Un­ter­neh­mer Ri­si­ko und Chan­ce zugleich

Mit dem Black Friday werben sollten kleine Händler nicht: Die Wortmarke ist geschützt, bei der Verwendung drohen Abmahnungen. Dafür können sie an dem Tag – gut vorbereitet – preiswert für den Betrieb einkaufen.

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In einigen Wochen ist es wieder soweit: Am Black Friday und Cyber Monday – und eventuell sogar während der ganzen von Onlinehändlern ausgerufenen Cyber Week oder der von Elektronikketten propagierten Black Week – kommen die Preise für viele Verbraucherprodukte dramatisch ins Rutschen. Ausgehend von einer US-Tradition, startet auch in Deutschland die heiße Phase des Weihnachtsgeschäfts für den Handel rund um das Thanksgiving-Wochenende. Am vierten Donnerstag im November feiern die Nordamerikaner ihre Version des Erntedankfestes. Am folgenden Freitag – beziehungsweise langen Wochenende – führen viele Familienausflüge ins Einkaufszentrum. Um mit dem Black Friday des stationären Handels mithalten zu können, haben Onlinehändler deshalb den Cyber Monday und die Cyber Week etabliert. In den USA erreichte der E-Commerce-Umsatz 2017 an diesen Tagen über sieben Milliarden Dollar. Für Deutschland schätzte der Handelsverband Deutschland (HDE) den Umsatz auf rund 1,7 Milliarden Euro.

Grafik An Thanksgiving Black Friday und Cyber Monday werden in den USA mehr als sieben Milliarden Dollar Umsatz im Onlinehandel gemachtVorsicht: Die Wort­marke ist weiter geschützt

Kleine Geschäfte können mit den Kampfpreisen der Marktführer rund um den Black Friday kaum mithalten, weder im Internet noch im stationären Handel. Die Großen kalkulieren ihre Angebote teilweise extrem knapp und nehmen Mini-Margen in Kauf. Händler sollten aber nicht nur mit Blick auf Liquidität und Ertrag vorsichtig mit Werbeaktionen zu dem Datum sein. Schon die Verwendung der Bezeichnung kann sie zu teuer stehen kommen.

Um die Frage, ob die Wortkombination „Black Friday“ markenrechtlich geschützt ist, tobt nämlich immer noch eine heftige juristische Auseinandersetzung. Zwar hat das Deutsche Patent- und Markenamt entschieden, dass die Wortmarke Black Friday aufgrund mangelnder Unterscheidungskraft gelöscht werden soll. Dagegen legte die Markeninhaberin aber Rechtsmittel ein. Solange der Prozess läuft, können Händler weiter für die unerlaubte Verwendung des Begriffs Black Friday abgemahnt werden, was ihnen Ärger und Kosten beschert. Der Mittelstandsverbund (ZGV) empfiehlt deshalb, derzeit am besten gar keinen Black-Friday-Sale zu bewerben. Wer doch etwas vor hat, sollte zumindest einen Anwalt die die Planung entsprechender Aktivitäten einzubeziehen. Er kann beurteilen, ob etwa der Erwerbe einer Lizenz sinnvoll wäre.

An Black Friday oder Cyber Monday bil­lig ein­kaufen

Viele Händler dürften den Umsatz also nicht mit entsprechenden Aktionen steigern können. Dafür lässt sich in diesem Zeitraum aber einiges an Geld im Einkauf sparen. Wer etwa gerade Elektrogeräte braucht, sollte sich jetzt informieren und seine Wunschprodukte auswählen, um eventuell während der Cyber Week zu einem Schnäppchenpreis zuschlagen zu können. Über gute Angebote informieren diverse Internetseiten, wo man sich in Alert-Newsletter eintragen kann. Allerdings ist generell Vorsicht geboten: Abzocker und Betrüger nehmen den Black Friday zum Anlass, um mit Fake-Shops an Zahlungsdaten zu kommen. Oder sie lassen sich bezahlen, ohne dann Ware zu liefern. Wie im echten Leben gilt für solche Fälle auch im Internet, dass manche Angebote einfach zu gut sind, um wahr zu sein.

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Frank Wiercks

ist Mitglied der Redaktion von TRIALOG, dem Unternehmermagazin für Mittelständler, Selbständige und Freiberufler. Außerdem arbeitet er für verschiedene Wirtschafts- und Managementmagazine. Zuvor war er unter anderem Chefredakteur von handwerk magazin und Markt und Mittelstand.

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