Finanzierung & Förderung

Crowdfunding-Platt­for­men könn­ten jetzt ei­nen Schub be­kommen

Crowd­fun­ding-Platt­for­men in Deutsch­land pro­fi­tie­ren von ge­locker­ten Re­ge­lun­gen. Jetzt könn­te die Crowd­fi­nan­zie­rung noch be­lieb­ter wer­den. Auf den Platt­for­men um Ka­pi­tal wer­ben o­der in­ves­tie­ren soll­ten Un­ter­neh­mer aber nur nach Rück­spra­che mit dem An­walt.

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Geld ist gerade jetzt für viele Firmenchefs ein Angstthema. Ganzen Branchen sind die Umsätze weggebrochen, viele Betriebe stehen vor dem finanziellen Aus. Diverse öffentliche Hilfsangebote wie etwa Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld oder mögliche Entschädigungen für Quarantäne könnten punktuell helfen. Vermutlich wäre es aber auch keine schlechte Idee, in dieser Krise möglichst unkonventionell zu denken. Außergewöhnliche Zeiten erfordern bekanntlich außergewöhnliche Maßnahmen. Für manche Unternehmer könnte beispielsweise Crowdfunding eine Alternative sein, um an frisches Geld zu kommen. Zahlreiche Crowdfunding-Plattformen bieten hierzulande mittlerweile eine Crowdfinanzierung an, teils auch in Form von Crowdinvestment oder Crowdinvesting. Wichtig zu beachten: Zwar haben neue gesetzliche Vorgaben zuletzt die Rahmenbedingungen dieser sogenannten Peer-to-peer-Finanzierung weiter konkretisiert, und weitere sind in der Pipeline. Dennoch bleibt der Markt vergleichsweise unreguliert. Deshalb sollten Unternehmer eine mögliche Crowdfinanzierung beispielsweise über eine Crowdfunding-Plattform nicht nur in Deutschland eng mit Anwalt und Steuerberater abstimmen.

Aufschwung für Crowdfunding-Platt­for­men in Deutsch­land?

Mittlerweile gibt es eine größere Zahl von Crowdfunding-Plattformen in Deutschland. Über diese können Unternehmer ihr Projekt einer größeren Gruppe privater Geldgeber präsentieren. Am besten kommen beim ursprünglich spendenbasierten Crowdfunding erfahrungsgemäß Vorhaben an, die ungewöhnlich oder humanitär sind. In den vergangenen Jahren haben kleine Unternehmen aller Branchen diese Finanzierungsalternative zunehmend für sich entdeckt. Neuere Zahlen zu den einzelnen Nischenmärkten beziehungsweise das ganze Crowdfunding-Thema, das hierzulande mit dem Launch von Startnext begann, fehlen noch. Die aktuelle Situation dürfte vielen Crowdfunding-Plattformen in Deutschland aber noch einen gewaltigen Schub bescheren. Ein Münchener Brauereiunternehmen nutzt die Crowdfinanzierung, um Produktion und Sortiment zu verdoppeln.

Die­se For­men der Crowdfinanzierung gibt es

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Deutschland unterscheidet vier Formen von Crowdfunding über Plattformen:

  • Spendenbasiertes Crowdfunding (Donation-based Crowdfunding). Während eines bestimmten Zeitraums spenden die Geldgeber hierbei Geld für ein konkretes Projekt oder einen bestimmten Zweck, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
  • Gegenleistungsbasiertes Crowdfunding: Hierbei erhalten die Geldgeber eine symbolische Gegenleistung, aber kein Geld. So können beispielsweise Namen der Spender im Abspann eines mitfinanzierten Films stehen. Oder der Geldgeber erhält eine signierte CD oder persönliche Gegenstände des von ihm via Crowd finanzierten Künstlers.
  • Kreditbasiertes Crowdfunding beziehungsweise Crowdfinanzierung: Dabei erhalten Geldgeber das Versprechen, dass ihnen der eingesetzte Betrag mit oder ohne Zinsen zurückgezahlt wird.
  • Beim Crowdinvesting erhält der Geldgeber eine Beteiligung an zukünftigen Gewinnen des finanzierten Projekts. Ist das Crowdinvestment mit einer Wertpapieranlage verbunden, kann er auch Anteile oder Schuldinstrumente erhalten. Der Geldgeber spekuliert also auf einen finanziellen Erlös.

Spen­den­ba­sier­tes Crowdfunding nicht im­mer steu­er­be­günstigt

Nicht nur für Crowdfunding-Plattformen in Deutschland gilt: Beim spendenbasierten Crowdfunding sollten Unternehmer wissen, dass sich über die Crowd zwar gezielt soziale oder gemeinnützige Projekte finanzieren lassen. Für die Investoren oder Spender ist dies aber nicht automatisch steuerbegünstigt. Das Bundesfinanzministerium widmet dem Thema Crowdfunding und Spendenrecht ein eigenes BMF-Schreiben. Das sieht kurz gefasst vor: Spendenabzugsfähig sind für per Crowdfinanzierung gewonnene, vermeintliche „Spender“ nur Zahlungen an Empfänger, für die ohnehin die Berechtigung zum Spendenabzug gilt. Das wären beispielsweise gemeinnützige Vereine. Unternehmer sollten ruhig mal mit ihrem Steuerberater die diversen Möglichkeiten durchsprechen und auch weniger gebräuchliche Lösungen durchdenken.

Crowdfinanzierung und Crowd­in­vest­ment ist grau­er Ka­pi­talmarkt

Technisch betrachtet gehört Crowdfunding in Deutschland zum sogenannten grauen Kapitalmarkt. Für diesen Bereich der Finanzdienstleistungen brauchen die Anbieter hierzulande keine BaFin-Erlaubnis und müssen nur relativ wenige gesetzliche Vorgaben einhalten. Diese hat der Gesetzgeber bereits mehrfach geändert. So deckelte die Bundesregierung beispielsweise zum Schutz von Privatpersonen vor den mit Risiken verbundenen Investments 2015 die Anlagebeträge. Wer mehr als 1.000 Euro in nur ein Projekt investiert, muss bei Crowdfunding-Plattformen eine Selbstauskunft über seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse abgeben. Für eine GmbH & Co. KG gilt diese Einzelanlagenschwelle nicht. Das Crowdinvesting wird dadurch wiederum erleichtert. Die absolute Obergrenze von 10.000 Euro erhöhte der Bundestag 2019 auf 25.000 Euro. Und setzte auch den Schwellenwert hoch, ab dem Unternehmen für eine Crowdfinanzierung einen Wertpapierprospekt erstellen müssen: von 2,5 auf sechs Millionen Euro Finanzierungsvolumen. Nicht emittierte oder bereits zurückgezahlte Vermögensanlagen werden dabei nicht angerechnet.

Neue Re­geln: Schub für deutsche Crowdfunding-Platt­for­men?

Durch die Neuregelungen ist Crowdfunding über eine Plattform in Deutschland also leichter und auch attraktiver für Geldgeber wie -nehmer geworden. Das kann Unternehmern gerade in der aktuellen Krise vieles erleichtern. Dennoch sollten sie sich potenzielle Anbieter um einiges genauer anschauen, als eine klassische Bank. Und bei der Auswahl der Crowdfunding-Plattform auch unbedingt ihren Anwalt um Unterstützung bitten. Dieser sollte Verträge sehr genau analysieren. Während Verträge bei der Hausbank oft relativ standardisiert sind, ist bei der Crowdfinanzierung für die meisten Unternehmer einiges ungewohnt. Nicht selten sind die Dokumente außerdem enorm komplex. Und natürlich zählt nicht allein der Zinssatz. Zwar könnten Unternehmer möglicherweise einen teuren Kredit günstig über eine Crowdfunding-Plattform umschulden. Doch was passiert, wenn sie in Zahlungsschwierigkeiten geraten? Das kommt – gerade in der Krise – auch in den besten Unternehmen unverschuldet vor. Und beim Crowdinvesting oder Crowdinvestment sollte der Anwalt natürlich ebenso ein enger Gesprächspartner sein.

Crowdfinanzierung ist manch­mal teu­rer als zunächst gedacht

Auch wenn Crowdfinanzierung, Crowdinvesting oder Crowdinvestment auf den ersten Blick relativ günstig erscheinen, sollten Unternehmer die versteckten Kosten nicht unterschätzen. Die Crowdfunding-Plattformen in Deutschland berechnen beispielsweise meist eine Provision zwischen fünf und sieben Prozent der Finanzierungssumme. Weitere direkte Finanzierungskosten fallen dafür oft nicht an. Rein technisch betrachtet ist eine Kampagne vergleichsweise unkompliziert zu starten. Teuer kommt jedoch häufig die Kommunikation. Die potenziellen Geldgeber – also die Crowd – wollen schließlich informiert und umworben sein. Und mit dem Werben um Geld allein ist es ja auch nicht getan. Unternehmer müssen ihren Crowdfinanziers über die Plattform laufend den aktuellen Stand des mit der Finanzierung umgesetzten Projekts mitteilen. Das erfordert ein Marketingbudget – und einige Arbeitszeit, beispielsweise für regelmäßig aktualisierte Blogs oder monatliche Newsletter. Außerdem ist die Konkurrenz auf den Crowdfunding-Plattformen in Deutschland inzwischen relativ groß, zahlreiche Projekte buhlen um Kapital. Und viele scheitern – das sollten Unternehmer beim Gespräch mit ihrem Steuerberater ebenfalls im Hinterkopf haben.

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Midia Nuri

ist Wirtschaftsjournalistin. Sie schreibt vor allem über nutzwertige Unternehmerthemen rund um Betriebsführung oder auch Finanzielles und Steuerliches für verschiedene Branchenzeitschriften, wie etwa den kfz-Betrieb, Die Fleischerei, Der Freie Zahnarzt, Fahrzeug + Karosserie oder auch etwa Das Dachdeckerhandwerk. Außerdem ist sie Chefredakteurin eines Newsletters von BWRMed!a zum Thema Steuern und Bilanzierung. Zu Steuer- und Finanzthemen bloggt und twittert sie derzeit sporadisch unter lady-godiva-blog.de und twitter.com/LadyGodivaBlog.

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