Mitarbeiter & Ausbildung

Ferienjobber mit persönlicher Sicherheitsausrüstung

Für Joachim Kreuz, Chef eines Handwerksbetriebs, macht Arbeitsschutz keine Ferien – schon gar nicht bei Ferienjobbern. Egal, ob Student oder Schüler, seine Aushilfen werden ebenso für die Gefahren am Arbeitsplatz sensibilisiert wie die Stammbelegschaft.

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Die Sommerferien stehen vor der Tür und damit auch unsere neuen Mitarbeiter auf Zeit: Bei der Kreuz GmbH bewerben sich regelmäßig Schüler und Studenten für einen Ferienjob. Ich nehme sie gerne. Von 15- oder 16-Jährigen erwarte ich nicht unbedingt eine hohe Produktivität. Sie sind potenzielle Azubis von morgen, die meine Leute und ich schon mal kennenlernen können. Studenten, die manchmal sogar ausgebildete Anlagenmechaniker sind, arbeiten natürlich richtig mit. Aber für beide Gruppen gilt: Der Ferienjobber ist formal etwas anderes als beispielsweise der Jugendliche, der ein Pflicht-Schulpraktikum absolviert.

Ferienjobber bei der Berufsgenossenschaft anmelden

Die Praktikanten sind über Schule oder Hochschule versichert – Ferienjobber nicht. Darum muss ich mit dem Ferienjobber einen Vertrag abschließen. Darin sind die wichtigsten Punkte geregelt, zum Beispiel Arbeitsinhalte, Arbeitsschutz und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses. Aushilfen werden damit am Ende des Jahres über die Lohnsumme automatisch bei der Berufsgenossenschaft gemeldet. Zusätzlich müssen wir sie vorab auch über das Datenerfassungs- und Übermittlungs-Verfahren (DEÜV) dort anmelden. Die Berufsgenossenschaft ist natürlich nicht unbedingt begeistert davon. Schließlich zahlt sie im Fall der Fälle Krankenhaus- und Arztkosten und anderes – aber nur mit dieser Absicherung kann ich es mir leisten, einen Ferienjobber zu beschäftigen.

Das ist aber nur der formale Teil der Vorsorge für Ferienjobber. Wir überlegen uns natürlich genau, wo wir die jungen Leute einsetzen können. Das ist eine Frage des gesunden Menschenverstands und auch des Jugendschutzgesetzes, das klare Vorgaben macht. So darf ein unter 18-Jähriger zum Beispiel nicht länger als acht Stunden arbeiten und auch keine verbotenen, gefährlichen oder schweren Tätigkeiten verrichten. Der gesunde Menschenverstand sagt mir außerdem, dass ich einem 15-Jährigen weder eine Flex in die Hand gebe noch ihn auf ein Gerüst lasse, um eine Solaranlage zu montieren. Ich muss mir also genau überlegen, wo ich einen Ferienjobber einsetzen kann. Bei der Kreuz GmbH bietet sich da beispielsweise der Ausbau von Badezimmern an. Da gibt es keine so großen Gefahrenquellen.

Erfahrung macht junge Leute schnell leichtsinnig

Ganz anders ist die Ausgangslage, wenn der Ferienjobber über 18 Jahre alt und vielleicht sogar schon ausgebildeter Anlagenmechaniker ist. So jemanden kann ich natürlich voll einsetzen. Aber genau in so einem Fall ist meinem Bauchgefühl nach die Unfallgefahr am höchsten. Dann sagen sich die jungen Erwachsenen gern – gegen jede Vernunft – „Ach komm, die paar Tage passiert schon nichts“ und setzen keine Schutzbrille auf, vergessen die Ohrenstöpsel oder Ähnliches. Außerdem verhält man sich ihnen gegenüber anders. Auf einen 15-Jährigen passt man einfach mehr auf als auf einen 20-Jährigen.
Von zentraler Bedeutung ist deshalb die Einweisung der Ferienjobber. Dazu gehört – unabhängig von Alter und Einsatzort – die persönliche Schutzausrüstung (PSA) für jeden Ferienjobber. Dazu haben wir in einem speziellen Schrank Arbeitsschuhe- und -helme in unterschiedlichen Größen, Schutzbrillen und alles andere bis hin zur Sonnencreme. Aus diesem Fundus stellen sich die Aushilfen ihren PSA-Rucksack zusammen, den sie dann während ihrer ganzen Zeit hier haben und für den sie verantwortlich sind.

Unterweisung auf der Baustelle auch für Ferienjobber

Die Erfahrung zeigt allerdings: Was am Morgen gesagt wurde, ist mittags oft schon vergessen. Deshalb ist die Unterweisung direkt auf der Baustelle so wichtig. Und: Sie ist keine einmalige Veranstaltung, sondern permanent erforderlich. Darum benenne ich einen erfahrenen Gesellen als direkte Kontaktperson für den Ferienjobber. Der hat ein Auge darauf, was der Betreffende macht und wie er es macht. Welche Arbeiten man jemandem geben kann, hängt schließlich auch von der individuellen Ausgangslage ab. Also etwa, ob jemand schon mal zu Hause beim Renovieren geholfen hat und mit Werkzeug umgehen kann oder nicht. Der Ansprechpartner achtet besonders darauf, dass die Arbeitsschutzmaßnahmen eingehalten werden. Dafür akzeptiere ich auch, dass dieser erfahrene Mitarbeiter mit seiner Arbeit nicht immer so weit kommt, wie er es ohne diese besondere Aufgabe tun würde.

Es kann im Einzelfall schon mal länger dauern, bis ein Ferienjobber für den Arbeitsschutz sensibilisiert ist. Aber auch diese Aufgabe zählt zu meiner Verantwortung als Firmenchef. Besonders die Schüler müssen lernen, dass Arbeitsschutz ein Teil unseres Berufs ist.

Vita:

Joachim Kreuz ist Chef der Kreuz GmbH in Schallstadt im Breisgau. Für seine Bemühungen um Arbeitsschutz auf den Baustellen erhielt er 2012 den deutschen Arbeitsschutzpreis.
Foto: Shutterstock

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